Frage an Gunther Krichbaum von Christof W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Hr. Krichbaum,
Wie aus dem endgültigen Ergebnis bekannt ist, haben Sie am 18. Juni dem "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG)" zugestimmt.
Wie Sie sicherlich wissen, legt das Gesetz unter anderem fest, dass der Datenschutzbeauftragte zusammen mit einem Gremium aus Rechtsexperten jetzt die Legalität von Websites prüfen muss.
Wie stehen Sie zu der Aussage, dass dies nicht die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist, weil damit die Legislative, Exekutive und Judikative vermischt werden und letztlich ein Demokratieverlust entsteht UND darüber hinaus Länderhoheiten abgeschnitten werden, denn dies gehört eigentlich in das Polizeiaufgabengesetz?
Abgesehen davon hat der Datenschutzbeauftragte in einem Brief geäußert, dass er diese Aufgabe nicht machen will.
2. Würden Sie sich in Ihrer Partei dagegen einsetzen, wenn die durch dieses Gesetz aufgebaute Zensurinfrastruktur im Internet für andere Inhalte mit berücksichtigt würde? Wenn ja wie?
Viele Grüße,
Christof Weisenbacher
Sehr geehrter Herr Weisenbacher,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es freut mich, dass Sie sich als neu gewälter Gemeinderat in Pforzheim an mich und die Kollegin Mast wenden.
Es ist richtig, das ich dem Zugangserschwerungsgesetz zugestimmt habe. Ganz wichtig war mir dabei - diese Vorbemerkung sei gestatttet - dass die Daten der Nutzer nicht zu polizeilichen Ermittlungen verwendet werden dürfen, wie dies der ursprüngliche Entwurf des Bundesjustizministeriums vorgesehen hatte. Hierdurch wären viele Nutzer, die zufällig auf entsprechende Seiten gelangen, unter Generalverdacht gestellt worden. Die jetztige Einschränkung ist sicher auch in Ihrem Sinne.
Allerdings scheint bei Ihnen ein Missverständnis zu dem Expertengremium gem. Art1, § 9 des Gesetzes vorzuliegen. Daher hier der Wortlaut: "Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ein unabhängiges Expertengremium gebildet, das aus 5 Mitgliedern besteht. Die Mitglieder werden vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bis zum 31. Dezember 2012 bestellt. Die Mehrheit der Mitglieder muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt jederzeit einzusehen. Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen. Stellt es mit Mehrheit fest, dass ein aufgeführtes Telemedienangebot diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss das Bundeskriminalamt dieses Telemedienangebot bei der nächsten Aktualisierung aus der Sperrliste entfernen."
Das Gremium soll damit konkrete Einzelfallüberprüfungen von Sperrungen durch die zuständigen Gerichte nicht ersetzen, der Rechtsweg steht selbstverständlich offen. Eine Vermengung der drei staatlichen Gewalten ist daher nicht erkennbar. Das Gremium ist aber eine zusätzliche Kontrollinstanz. Es ist mehrheitlich mit Juristen besetzt, die ihrerseits die Befähigung zum Richteramt besitzen, also das 2. juristische Staatsexamen erfolgreich abgelegt haben. Die Mitglieder des Gremiums werden - unabhängig vom Einzelfall - die Maßnahmen des Bundeskriminalamtes pauschal überprüfen. Wichtig ist auch, dass die Erfahrungen des Gremiums eine wesentliche Grundlage für die Gesetzesevaluation sein werden, die in Art. 3 nach zwei Jahren zwingend vorgesehen ist.
Unerheblich ist allerdings, ob der Bundesbeauftragte diese Aufgabe für sinnvoll erachtet, sie wurde ihm gesetzlich übertragen. Daher bin ich mir sicher, dass er das Gremium fristgemäß berufen wird.
Was den teilweise erhobenen Vorwurf der Zensur angeht, sei soviel gesagt: Auch im Internet hat die Freiheit ihre Grenzen. Dann, wenn Rassismus und Gewaltverherrlichung praktiziert, Volksverhetzung betrieben, Neonazi-Propaganda oder eben Kinderpornographie verbreitert wird, hat auch im Internet zu gelten, was wir als Gesellschaft weder dulden noch tolerieren dürfen. Um es ganz deutlich zu sagen: Wer den Stopp der Kinderpornographie im Internet zur unzulässigen Zensur erklärt, dem sind offensichtlich geschäftliche Interessen wichtiger als die Menschenwürde der wehrlosen Opfer. Es gibt vereinzelt die Vorstellung, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei. Dem ist entschieden zu widersprechen.
Die Freiheit des Internets kann kein höheres Gut sein als die Würde eines Menschen und die Unverletzlichkeit eines Kindes! Im Übrigen: Es regt sich ja auch kein Protest dagegen, dass an Zeitungskiosken keine Zeitschriften mit kinderpornographischen Inhalten angeboten werden dürfen. Es würde zu Recht auch niemand auf die Idee kommen, hier von unzulässiger Zensur zu sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum