Frage an Gunter Zimmermann von Dr. Bruno K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
Seit über 20 Jahren dulden die politisch Verantwortlichen die verfassungsrechtlich unzulässige Benachteiligung männlicher Mitbürger bei der Hautkrebsfrüherkennung, da Männer erst ab 45 in die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung einsteigen dürfen, während Frauen schon ab 30 diese Leistung in Anspruch nehmen dürfen, obwohl nach dem Krebsatlas des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg Männer stärker von Hautkrebs betroffen sind als Frauen. Der Gemeinsame Ausschuss der Krankenkassen und Ärzte, die die Einstiegsaltersgrenzen dem Gesetzgeber vorschlagen, legte dar, dass diese Ungleichbehandlung keine wissenschaftlichen Hintergründe hat. Werden Sie sich aktiv für eine verfassungskonforme, gleichberechtigte gesetzliche Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer einsetzen?
Sehr geehrter Herr Dr. Köhler,
da ich als Liberaler den Prinzipien der Gleichheit und Gleichberechtigung verpflichtet bin, werde ich mich für eine verfassungskonforme Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer einsetzen.
Freundliche Grüße
Ihr Gunter Zimmermann