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Gunter Weißgerber
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Frage von Martin S. •

Frage an Gunter Weißgerber von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weißgerber,

während Ihres Wahlkampfs hatten Sie mir versprochen Unterlagen zu übersenden aus denen hervorgeht, dass das BVG sein Urteil zur Rentenversicherung in Kenntnis aller Argumente gefällt hat. Insbesondere in Kenntnis der

- progressionsbedingten stark erhöhten Steuerlast
- des dadurch bedigten Zinsverlustes
- der erwarteten negativen Verzinsung
- etc.

Da Ihrerseits keine Reaktion erfolgt ist, vermute ich, dass diese Dinge nie Thema der Verhandlung (Schuprozess?) waren. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein unabhängiges Gericht in Kenntnis der Sachlage (das BVG war in dem Fall definitiv befangen, ist gemäß §18 (2) BVerfGG aber zulässig) so entschieden hätte.

Das darauauf folgende Alterseinkünftegesetz ist, das haben Sie mir damals bestätigt, Unrecht. Dieses Unrecht wäre aber, wie Sie sich ausgedrückt haben verhältnismäßig, es würde nur besser Verdienende treffen. Stimmt trifft aber nicht aller besser Verdienende, Beamte, angestellte Anwälte, Ärzte, Journalisten, die meisten Freiberufler und ABGEORDNETE trifft es nicht. Selbst dann, wenn Sie viel besser verdienen (Art. 3 GG). Unter Berücksichtigung aller Faktoren kann eine Steuerlast von 80% bis möglicherwiese 90% entstehen, die auf die gesetzliche Rente erhoben wird, während die Lebensversicherung weitgehen steuerfrei bleibt. Ist das Verhältnismäßig?

Weitere Fragen:

- Ist ein Staat der Unrecht begeht nicht per Definition ein Unrechtstaat?

- Glauben Sie tatsächlich dass ein Staat selbst festlegen darf welches Unrecht verhältnismäßig ist? Lehrt die deutsche Geschichte hier nicht etwas anderes.

Wie auch immer ich warte immer noch darauf, dass Sie Ihr Versprechen einhalten? Ich habe meines gehalten!
Ich hoffe doch nicht, dass Sie sich Ihre Partei zum Vorbild nehmen für die das Brechen von Versprechen eine besondere Tugend zu sein scheint. Mehrwertsteuer und Ypsilanti lassen Grüßen.

In der Hoffnung auf eine Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Martin Stumpp

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Antwort ausstehend von Gunter Weißgerber
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