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Gunter Weißgerber
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Frage von Sascha K. •

Frage an Gunter Weißgerber von Sascha K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weißgerber,

natürlich weiß ich, dass Sie nicht über ein "bedingungsloses Grundeinkommen" verfügen wie es derzeit von vielen Wissenschaftlern und Politikern unterschiedlichster Schulen und Parteien gefordert wird. Und ich bin sicher, dass der Entschluss 1972 nach bestem Wissen und Gewissen und mit Anstand und Angemessenheit verabschiedet worden ist. Doch dadurch sind Sie und Ihre Kollegen sich nun eines Sicherungssystems bewusst, dem viele sozialpsychologische Parallelen zu eben diesem Grundeinkommen immanent sind. Oder möchten Sie behaupten, dass Sie Angst um Ihre Existenz und um Ihre Würde haben, wenn Sie sich vorstellen Sie würden morgen Ihren Job - wie bspw. ein Nokiamitarbeiter - verlieren oder diesen einfach aufgeben? Haben Sie Angst vor einem EinEuroJob wie bereits große Teile der anständigen Mittelschicht in unserem Land?

Parallele "bedingungslos": Wie hoch sind die Bedingungen für die sogenannte "Altersvorsorge"? Derzeit sind die Bedingungen, EIN JAHR (!) im Bundestag tätig gewesen zu sein, oder? Und wie hoch ist dann die "Altersvorsorge"? 1400 Euro, voll zu versteuern, wie Sie sagen? Das wäre eine Rente nach einem Jahr Arbeit, von der viele Millionen Menschen in diesem Land nur träumen können. Wie hoch ist diese "Altersvorsorge" nach zehn Jahren? Wäre diese Rente für einen Handwerker oder andere Mittelschichtler noch in einem Leben zu erarbeiten?

Sehr geehrter Herr Weißgerber, ich hoffe, dass Sie das Ziel meiner Fragen erkennen. Und bitte glauben Sie mir, dass ich Ihnen Ihre Altervorsorge nicht neide - mitnichten! Sie dürfen auf Grund eines Sicherungssystems, dass 1972 sicher adäquat zu den damaligen Politikerkarrieren war, in einer psychischen / emotionalen / finanziellen Sorgenarmut leben, die ein Großteil der Menschen für die beste kulturelle Grundstimmung für unsere derzeitige/moderne Gesellschaft halten. Oder glauben Sie, Angst vor Armut und Entwürdigung ließe Sie bessere Entscheidungen treffen, als Sie es heute tun?

MfG, S. Kaletka

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Sehr geehrter Herr Kaletka,

Sie haben insofern Recht, dass nunmehr ein Jahr Abgeordnetentätigkeit für Ansprüche auf die Altersvorsorge reicht; früher waren dies acht Jahre. Ich halte dieses System im Übrigen deshalb für sinnvoller, weil der Abgeordnete auch im ersten Jahr schon keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, insoweit also arbeitet, aber keine Anwartschaft erwerben „darf“. Nach diesem ersten Jahr erhält der Abgeordnete 2,5 % seiner Abgeordnetenentschädigung, mit jedem weiteren Jahr steigt der Betrag um 2,5 % auf maximal 67,5 %. Dieser Höchstbetrag wurde im Gegenzug früher bei 23 Jahren Tätigkeit, heute bei 27 Jahren Tätigkeit erreicht.

Doch glaube ich, noch einmal Eines klarstellen zu müssen: Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament zwar noch für eine geringe Zeit ein Übergangsgeld (es gibt keinen Kündigungsschutz!), werden dann aber wie jeder andere Arbeitslose behandelt. Das heißt, sie erhalten beispielsweise die Grundsicherung. Ihre Ausführungen legen den Schluss nahe, dass nach dem Ausscheiden aus dem Parlament ein monatliches Salär weitergezahlt wird. Dem ist nicht so!

Vor diesem Hintergrund ist die Sorge u.a. vor finanziellen Engpässen mit all ihren Konsequenzen keinesfalls eine, die auch Abgeordneten unbekannt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Weißgerber MdB