Frage an Gunter Weißgerber von Sascha K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Weißgerber,
ich habe Ihre Antwort mit großer Aufmerksamket gelesen und bedanke mich für Ihre Zeit. Meine - zugegebener Maßen etwas provokative - Frage zu Ihren Kompetenzen haben Sie absolut befriedigend beantwortet, und ich stimme Ihnen zu, dass multimodaler Dialog der beste Weg zur Findung des besten Weges ist.
Allerdings sagten Sie, dass die negativen Arbeitsmarkteffekte für Sie eines der Hauptargumente gegen das Bürgergeld seien. Aber hat nicht gerade der von u.a. Ihrer Partei beauftragte "Weisenrat" also u.a. Stengmann-Kuhn und Opielka belegt, dass in gewissen Konzeptionen äußerst positive Arbeitsmarkteffekte durch ein Grundeinkommen (und das gerade im Mindestlohnsektor) entstehen würden?
Und warum, glauben Sie, sprechen sich gerade die oben genannten Wissenschaftler aktuell für einen Umbau des Sozialstaates hin zu einem Grundeinkommen aus?
Weiter haben Sie in vielen anderen Antworten erklärt, was Ihre Vorstellung von Sozialstaat ist und damit indirekt, welches Menschenbild Sie haben. Können Sie sich damit denn grundsätzlich keine Gesellschaft vorstellen, in der jeder Ihrer Mitmenschen das gleiche Recht genießt wie Sie, der Sie als Abgeordneter über ein bedingungsloses Einkommen verfügen, auch wenn Sie Ihr Amt aus welchen Gründen auch nicht mehr weiter führen (wollen)? Eine Antwort auf diese Frage wäre mir besonders wichtig, da Sie und Ihre Kollegen als Forschungsexemplare besonders gut geeignet sind, um die Wirkung einer bedingungslosen Existenzsicherung in menschenwürdiger Höhe zu erforschen.
Was also macht diese Tatsache mit Ihnen, dass Sie wissen, dass selbst wenn Sie morgen einfach aus Unlust Ihre Ämter "hinschmeißen", Sie Geld in nicht geringer Höhe bis zum Lebensende bekommen, dass unter anderen Ich mit meiner Arbeit finanzieren würde. Ich hoffe inständigst, dass Sie für die Beantwortung dieser Frage etwas Introspektion betreiben.
Bis dahin verbleibe ich mit der Hoffnung auf die gewünschten Antworten und mit freundlichem Gruß, S. Kaletka
Sehr geehrter Herr Kaletka,
Abgeordnete des Deutschen Bundestages verfügen mitnichten über ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ im Falle Ihres Ausscheidens aus dem Parlament, sondern über eine verfassungsrechtlich garantierte (vgl. Art. 48 Abs. 3 Grundgesetz) - voll zu versteuernde - Altersentschädigung als Teil der Diäten, die ihre Unabhängigkeit sichern soll. Dieses System wurde vom Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 1972 (Az.: 2 BvR 367/69), später noch einmal 1975 (Az.: 2 BvR 193/74) bestätigt. Die den Abgeordneten gewährte Entschädigung ist dabei allerdings keine Vollversorgung; sie schließt nur die Lücke, die ihnen dadurch entstanden ist, dass sie im Parlament engagiert waren und zu dieser Zeit keine andere Tätigkeit, die versicherungspflichtig war, ausüben konnten. Dabei wird das Renteneintrittsalter auch hier schrittweise auf 67 Jahre erhöht.
Mit freundlichen Grüßen
Gunter Weißgerber MdB