Frage an Gunter Weißgerber von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Mit welcher Begründung haben sie heute am 09.11.2007 bei der Abstimmung zum Thema
"Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen"
mit "ja" gestimmt?
http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/abstimmung/20071109_teleueberwach.pdf
Sie vertreten die Grundrechte der Bürger ihres Wahlkreises und "Kommunikationsfreiheit" bzw. das "Fernmeldegeheimnis" IST ein Grundrecht.
Haben sie nicht mitbekommen dass es (und nicht nur hier in Leipzig) massive Proteste gegen diese Gesetzesänderung gab?
Gerade die Ostdeutschen Bürger sind noch sehr "STASI-geschädigt" - und sie möchten reinen Gewissens ihrer Wählerschaft eine zweite Auflage dieses staatlichen Überwachungsapparats zumuten?!
Sehr geehrter Herr Seidler,
in den anderen Antworten auf dieser Seite habe ich zu begründen versucht, warum ich die Vorratsdatenspeicherung für notwendig halte. Noch einmal: Ich wehre mich entschieden gegen den Vergleich, mit der Verabschiedung des Gesetzes gäbe es eine Neuauflage des Stasi-Überwachungsapparates. Dies ignoriert die freiheitliche Realität in unserem Land und setzt den demokratischen Willensbildungsprozess - auch im Parlament in problematischer Weise herab. Die intensive Diskussion in allen Bereichen der Gesellschaft habe ich aufmerksam verfolgt; sie hat uns Abgeordnete zu sorgfältigem Abwägen veranlasst. Letztlich aber muss ein Abgeordneter, der nur seinem Gewissen unterworfen ist, für sich eine Entscheidung treffen. Meine Zustimmung erfolgt vor diesem Hintergrund, wenngleich ich es mir bei der Zustimmung nicht einfach gemacht habe; als Ostdeutscher werden Sie dies in besonderer Weise nachvollziehen können. Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu, wenn Sie der Auffassung sind, dass es um den Preis der Sicherheit keine Antastung der Freiheitsgrundrechte in ihrem Kern geben darf und kann; unser gesellschaftliches System gründet sich auf diesem Selbstverständnis.
Im Übrigen darf ich Sie auf meine anderen Antworten zu diesem Thema
verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gunter Weißgerber