Frage an Gunter Weißgerber von Gabi T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Weißgerber,
weil mich als Kassenpatientin das Thema Gesundheit besonders interessiert, bin ich durch Zufall auf die Frage von Frau Dr. Gotzmann und Ihre Antwort darauf gestossen.
Gelinde ausgedrückt macht mich Ihre nichts sagende Antwort sauer. Das Sie, als privat Versicherter keine Probleme mit der eCard haben ist klar. Sie werden in den Genuß eines "gläsernen Patienten" ja auch nicht kommen. Wie können Sie eigentlich von einem gesicherten Datenschutz sprechen, wenn sogar das Pentagon nicht von Hackern verschont geblieben ist?
Auf das dann nicht mehr vorhandene Arzt/Patientenverhältnis sind Sie überhaupt nicht eingegangen.
Ich hoffe sehr, dass Sie auf meine Einlassungen eine etwas ausführlichere Stellungnahme mit präziseren Angaben machen werden.
Mit freundlichen Grüße
G. Thiess
Sehr geehrte Frau Thiess,
ich muss Ihnen widersprechen, wenn Sie meinen, durch die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte werde es einen gläsernen Patienten geben. Zunächst erst ein mal: Auf der Gesundheitskarte werden mit Daten wie zum Beispiel Geburtsdatum, Krankenkasse, Adresse und Zuzahlungsstatus des Karteninhabers Daten pflichtgespeichert, die schon heute durch die Versichertenkarte einlesbar sind.
Überdies wird es in Zukunft eine Pflicht zum elektronischen Rezept geben; es wird zu mehr Effizienz im Gesundheitswesen führen. Der Großteil der Rezepte wird in der Arztpraxis elektronisch erstellt, dann aber wieder ausgedruckt. In der Apotheke nimmt der Apotheker das Rezept entgegen, nach dem Einscannen werden die Daten an das Apothekenrechenzentren weitergeleitet. Schon wenn diese sog. "Medienbrüche" beseitigt werden, führt dies zu einer erheblichen Effizienzsteigerung, denn die jährlich rund 700 Millionen Rezepte werden bisher alle bis zu fünfmal angefasst und neu bearbeitet. Mit dem Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte und der Einführung des elektronischen Rezepts lässt sich dieser Prozess erheblich effizienter gestalten.
Alle weiteren medizinischen Daten, wie ein sog. Notfalldatensatz und eine Arzneimitteldokumentation sind hingegen freiwillig zur Speicherung mögliche Daten. Hier ist so ein höchstmöglicher Datenschutz garantiert. Wer der Speicherung hingegen zustimmt hat in Zukunft bei Arztwechsel oder im Notfall die Garantie einer optimalen Versorgung; gesundheitlich belastende Doppeluntersuchungen oder die Gefahr des Verschreibens ungeeigneter Medikamente werden so vermieden. Letztlich führt dies zur weiteren Leistungseffektivierung, einem Grundanliegen der Gesundheitsreform. Im Übrigen: Wer mehr über seinen Gesundheitszustand weiß, kann auch mehr Eigenverantwortung für seine Gesundheit übernehmen. Alles in allem ist die elektronische Gesundheitskarte also eine sinnvolle Institution.
Mit freundlichen Grüßen
Gunter Weißgerber