Frage von Fabian S. • 19.06.2009
Frage an Gunter Weißgerber von Fabian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weißgerber,
im Zuge des Beschlusses des "Zugangserschwerungsgesetzes" durch den deutschen Bundestag wurde eine ePetition ins Leben gerufen, die bis zu ihrem Auslaufen 134000 Menschen unterzeichnet haben. Die Initiatorin hätte demnach vom deutschen Bundestag angehört werden müssen. Wie kann es aber sein, dass diese Anhörung erst nach dem Beschluss dieses Gesetzes angesetz war? Was sagen Sie dazu, dass hier der Wille des Volkes offensichtlich mit einer nicht zu überbietenden Ignoranz mit Füßen getreten wird damit ein Gesetz, welches das bürgerliche Recht zur informationellen Selbstbeständigung massiv gefährdet, in Gesetzesform gebracht werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Schrumpf
Antwort ausstehend von Gunter Weißgerber SPD