Frage an Gunter Weißgerber von Hannes M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weißgerber,
heute wurde der neue Gesetzentwurf für Kinderporno-Sperren an die Fraktionen im Bundestag verschickt, der weiterhin große Mängen bezüglich der Rechtsstaatlichkeit, sowie der Vereinbarkeit mit bürgerlichen Grundrechten aufweist.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie diesen Gesetzentwurf mittragen werden, oder ob Sie sich den mittlerweile über 130´000 Unterzeichnern einer Anti-Zensur-Petition anschließen.
Sollten Sie für das Gesetz votieren, bitte ich Sie, zu erläutern, wie Sie folgende Fragen guten Gewissens mit "Nein" beantworten können:
1) Das BKA entscheidet selbst, welche Kriterien für die Sperrung gelten, welche Seiten diese Kriterien erfüllen, und welche Seiten daher gesperrt werden. Ist das BKA damit nicht zugleich Gesetzgeber, Richter und Polizei, die Gewaltenteilung damit also aufgehoben?
2) Ist es nicht undemokratisch/rechtsstaatsfeindlich, wenn ein Geheimdienst im Geheimen und ohne Einschalten eines Richters eine Zensurliste erstellen kann?
3) Wäre es nicht sinnvoller, die Inhalte vom Netz zu nehmen, statt sie nur vor Zufalls-Surfern zu verstecken?
4) Müssen Betreiber von Seiten, die auf der Liste landen, nicht informiert werden, damit sie sich gegebenenfalls gegen die Sperrung wehren können?
5) Zensur ist ein harter Eingriff in Demokratie und Rechtsstaat. Ist eine vierteljährliche, stichprobenartige Prüfung ausreichend, um ein Auswuchern der Sperrliste zu vermeiden?
6) Ist es nicht naheliegend, dass die aufzubauende Zensurinfrastruktur neue, weitere Sperr-Begehrlichkeiten weckt? Aus Richtung CDU/CSU sind entsprechende Ansätze (illegales Glücksspiel, Extremismus) bereits kommuniziert worden.
Mit freundlichen Grüßen,
Hannes Michalek