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Frage von Jan E. •

Frage an Gunter Weißgerber von Jan E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weißgerber, in der nächsten Woche findet die nächste Lesung über das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie statt. Trotz erheblicher Bedenken zahlreicher Experten, inkl. der Bundesjustizministerin ("Befürchtungen, die Liste sperrwürdiger Inhalte würde sehr schnell sehr lang werden, sind in meinen Augen berechtigt"), scheint sich ihre Partei mit dem Gesetz abgefunden zu haben. Die stark vom Familienministerium und damit Ursula von der Leyen geprägte Argumentation basiert größtenteils auf nicht belegten Behauptungen.
Auszug aus den FAQ auf der Seite des BFMSJ:
"Dennoch steigt der Vertrieb von Kinderpornographie über das Internet: 2007 stellt die Polizeiliche Kriminalstatistik gegenüber dem Jahr zuvor einen Zuwachs von 111 Prozent fest."
In der polizeilichen Kriminalstatistik 2007 existiert kein Straftabestand "Vertrieb von Kinderpornographie über das Internet.

"Der Großteil der Kinderpornografie wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten weltweit verbreitet; die Betreiber nehmen monatlich Millionenbeträge ein."
Woher kommt diese Information? Gibt es eine belastbare Studie darüber?

In der Gesetzesbegründung heißt es:
"Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie (2007: 11 357 Fälle; Steigerung um 55 Prozent gegenüber 2006: 7 318 Fälle)."
In der Polizeistatistik gibt es diese beiden Punkte voneinander getrennte:
"Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie", Anstieg 94,3 %
"Verbreitung von Kinderpornographie", Anstieg -8,9 %
Welcher der beiden Punkte ist wohl relevanter für das Gesetz?

Halten Sie diese Argumentationspraxis bei einer so weitreichenden Einschneidung in die Grundrechte für angebracht? Können Sie es gut heißen, dass fernab von demokratischen Kontrollmitteln und Gewaltenteilung eine Zensur von Internetinhalten stattfinden soll?

Werden Sie bei der Abstimmung dieses Gesetzes trotz der zahlreichen Bedenken Ihrem Fraktionszwang folgen?

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Antwort ausstehend von Gunter Weißgerber
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