Günter Mühlbauer
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Frage von Grigori G. •

Frage an Günter Mühlbauer von Grigori G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Bundestagskandidat Mühlbauer,

nur wer einen guten Start ins Leben hat, kann später Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen. Deshalb macht §1 des SGB VIII deutlich: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." Mithilfe der Kinder- und Jugendhilfe und der festgeschriebenen gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII sichern wir dieses Recht von Kindern und setzen es mit unseren Maßnahmen tagtäglich um.
Das schreibt die Familienministerin Schröder in dem Vorort zu der frischgedrückten Broschüre über das SGB VIII. Genau so schön klingende Worte kann man überall hören.
Da meine Erfahrung sagt, daß diese Worte unehrlich sind, möchte ich Ihnen, Sie schreiben doch die Kindesinteressen an Ihrer Flagge, folgende fragen stellen.

1. Mein Sohn wurde 13 Monaten alt, als er von der Mutter entführt wurde. Das AG hat das Sorgerecht auf mich übertragen, weil die Mutter nicht erziehungsfähig usw. ist. Das OLG hat aber diese Sorgerechtsregelung abgeändert, weil die Mutter anders als der Vater, nicht erwerbstätig ist und weil sie in Deutschland ein befristetes Bleiberecht hat, aber das Land nicht verlassen will, wo ihr notwendiger Lebensbedarf zumindest durch die Sozialhilfe gesichert ist. Und so ist mein inzwischen 13-jährige Sohn in Armut, vom Hartz IV, aufgewachsen.

2. Die Kindesmutter hat die Kindesentwicklung vernachlässigt und anschließend entscheidet das AG, daß der Junge keine bessere Bildung braucht, weil er die "Karriere", als Erwachsener von Sozialleistungen zu leben, vor sich hat und daß diese Lebensform dem Kindeswohl entspricht.

Meinem Sohn wurde finanziellgesichertes Leben, gründliche Bildung usw. abgesprochen.

Daß mein Sohn vaterlos aufgewachsen ist, muß ich wohl nicht erwähnen. Seit 12 Jahren kämpfe ich dafür meinen Sohn sehen zu können - alles erfolglos. Er ist entfremdet
Warum laufen auseinander die Worte und die Taten der Verantwortlichen?

Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gurewitsch

Sie fragen "Warum laufen auseinander die Worte und die Taten der Verantwortlichen?"

Dies ist nur augenscheinlich so. Das liegt m.E. daran, dass oft die "Falschen" als verantwortlich bezeichnet werden.

Wie Sie wissen, haben diejenigen, die Sie direkt wählen können, in der Regel nichts zu sagen, sondern diejenigen, die Sie normalerweise nicht direkt wählen können.

Deshalb ist es mir ein Anliegen, die direkt wählbaren Volksvertreter zur aktiven Teilnahme an gestalterischen Prozessen zu ermuntern und auch fortwährend dazu anzuhalten. Nur eine Rückmeldung aus der Basis ohne Rücksicht auf "Politische Korrektheit" ist ein geeignetes Mittel, den Erfolg von Bundesgesetze zu überprüfen.

Für das von Ihnen angesprochen Betätigungsfeld sind übrigens Ihre Gemeinderäte und Stadträte direkt zuständig. Die Fraktionen dort bestimmen die Jugendhilfeausschüsse und auch dessen Themen.
Nur die Juristen und Freien Träger mit der Verwaltung entscheiden, was elaubt ist oder sein soll. Ob es tatsächlich richtig sein kann, darüber darf jeder Kommunalpolitiker tatsächlich selber nachdenken.

Ich hoffe, meine Ausführung zu meinen Vorhaben hat Sie überzeugt!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Günter Mühlbauer