Frage an Günter Mühlbauer von Thomas H. bezüglich Jugend
Hallo herr mühlbauer,
immer wieder mit grossen respekt verfolge ich ihren einsatz für das wohl unserer kinder. Ich bin in einer vätergruppe aktiv und erlebe dort auch immer wieder die hilflosigkeit von uns männern gegenüber der mutter und staat.
meine fragen:
Werden sie sich auch für männerbeauftragte einsetzen? Es gibt frauenbeauftragte in vielen firmen, in gemeinden und in der stadt. Wo werde ich als mann wahrgenommen und unterstützt?
Bei ihrer forderung zur überwachung des jugendamtes bitte ich auch die verfahrensbeistände mit zu überwachen.
Gruss
thomas hentze
Sehr geehrter Hentze,
Ich bin überzeugt, dass Sie als Mann täglich wahrgenommen werden und Ihr Fehlen tatsächlich auffällt. Wird Ihnen gegenüber etwas anderes behauptet, dann werden Sie angelogen.
Ob es nun wirkliche einen "Männerbeauftragten" bedarf, wage ich zu bezweifeln.
Tatsächlich werde ich aber dafür einstehen, dass es nicht zu einer Bevorzugung auf Grund des Geschlechtes kommt und die tatsächliche Leistung oder Wert für die Gesellschaft unwichtig wird.
Die Hilflosigkeit vieler von Trennung & Scheidung betroffener Väter kann ich genauso gut nachvollziehen wie die Hilflosigkeit von dann alleinstehend erziehenden Müttern, die unter dem Joch einer Verwaltung stehen oder welchen die Kinder entzogen werden. Ganze (intakte) Familien leiden unter der Überwachung und Bewertung durch die kommunale Jugendhilfe oder sonstiger (Sozial)Pädagogen. Dieser Verschiebung der Werte zu einer "Staatserziehung" muss begegnet werden und das werde ich auch weiter tun.
Ich musste in Laufe der Zeit erkennen, dass es sich bei der Betrachtung der Familiensachen nicht in erster Linie um ein Geschlechterphänomen handelt, sondern auch um ein finanzielles Interesse der Kommunen und der Scheidungs- u. Helferindustrie. Dabei legen die Juristen die Gesetze stets zu Gunsten des maximalen Eingriffs in die Familie und der Kinder aus und erhalten stummes Kopfnicken der Politik.
Dies muss anderes werden. Der Protest muss wieder gesellschaftsfähig werden. Auch in der Politik. Es muss möglich sein, als Politiker etablierte Methoden der Verwaltung auf den Prüfstein zu stellen und zu kritisieren.
Dazu gehört auch der §158 FamFG. Ich werde darauf drängen, dass die Parlamente der Länder die klare politischen Aussage treffen, dass ein Verfahrensbeistand nur dann bezahlt wird, wenn er auch tatsächlich arbeitet und von Amts wegen zu entlassen ist, wenn er das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung und Gesundheit verletzt. Daran anschliessend ist von Amts wegen die Strafverfolgung zu veranlassen und ggf. auf Ministerebene anzumahnen.
Ich hoffe, dass ich Sie für meine Maßnahmen gewinnen kann und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Günter Mühlbauer