Antwort von Gunter Fritsch
SPD
• 17.08.2009

(...) wie Sie als Mitarbeiter wissen, hat der Bundestag gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Stasi-Mitarbeitern geschaffen, die inzwischen geltendes Recht sind und von Landesseite nicht geändert werden können. Darüber hinaus sollte jeder Mensch - auch wenn er während der DDR-Zeit Fehler gemacht hat - nach seinem heutigen Verhalten beurteilt werden. Auf jeden Fall ist anzustreben, dass hauptamtliche Mitarbeiter, die damals die Menschenrechte mit Füßen getreten haben, heute nicht wieder Gewalt über ihre Mitbürger erlangen. (...)

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