Frage an Günter Eymael von Peter M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Eymael,
nachdem nun Ende 2010 das Landesbeamtengesetz in RLP geändert wurde, fehlt immer noch die Ausgestaltung der z. B. für ehemalige Aufstiegsbeamte wichtigen Regelung in der Laufbahnverordnung (sogenannter Verwendungsaufstieg). Außerdem ist kaum etwas dazu ausgesagt, wie zukünftig diese neuen Beförderungsregelungen für alle Beförderungen die Attraktivität im öffentlichen Dienst für Beamte steigern sollen. Wie stehen Sie persönlich dazu? Natürlich wäre auch die Ansicht der FDP dazu interessant.
Noch eine weitere Frage: Derzeit stehen wieder Tarifverhandlungen für die Länder (TVL) an. Wären Sie und Ihre Partei dafür, dieses hoffentlich bald erzielte Ergebnis auch zeitgleich 1:1 auf die Besoldung der Beamten anzuwenden?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.
Sehr geehrter Herr Mertens,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern beantworte.
Die rheinland-pfälzische FDP bekennt sich zum Berufsbeamtentum. Die Beamtinnen und Beamte der Verwaltungen in Rheinland-Pfalz bilden eine maßgebliche Säule des öffentlichen Dienstes und sorgen so mit für eine funktionierende, effiziente Verwaltung im Dienste der Bürgerinnen und Bürger.
Die Fraktion hat in den Landtagsberatungen über das neue Landesbeamtengesetz stets die Auffassung vertreten, die bisherigen bewährten Strukturen nicht ohne Not völlig über Bord zu werfen. Wir sind gegenüber einer Fortentwicklung des Beamtenrechts, die die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhält und wenn möglich steigert, grundsätzlich aufgeschlossen.
Die angesprochene Regelungen wird nach unserer Auffassung auch Regelungen enthalten müssen, wie bewährte und leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Rahmen des neuen Laufbahnrechts auch weiterhin die Chance erhalten, beruflich aufzusteigen. Die FDP wird hier aber besonderes Augenmerk darauf legen, dass vor allem auch objektivierbare Kriterien als Grundlage dienen, um bereits die Gefahr der Einbeziehung nicht sachgerechter Kriterien in Aufstiegsfragen nach Möglichkeit auszuschließen.
Wenn Beamtinnen und Beamten durch klare und objektive Kriterien wissen, welche Anforderungen an einen Aufstieg geknüpft werden, bietet dies nach unsere Auffassung Anreize für Leistungsbereitschaft, Fortbildung und zur Übernahme von mehr Verantwortung auf Stellen mit höheren Anforderungen.
Was Ihre zweite Frage angeht, so tritt die dafür ein, dass keine weiteren finanziellen Sonderopfer mehr von den Beamtinnen und Beamten bei Besoldung und Versorgung verlangt werden. Dies bezieht sich auch auf die beihilferechtlichen Bestimmungen. Die FDP möchte verstärkt das Leistungsprinzip als Grundlage für die Besoldung und damit für die Verbesserung der beruflichen Perspektiven berücksichtigt wissen. Leistung soll sich nach unserer Vorstellung lohnen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Eymael MdL