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Gunnar Schulz
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Frage von Dirk A. •

Wie wollen Sie Überhangmandate abschaffen, sodass alle Sitze dennoch die Direktmandate und die Zweitstimmenquote abbilden? Ich bitte um eine rechnerische Erläuterung Ihrer Lösung wie im Beispiel s.u..

Der Bundestag hat ohne Überhangmandate 598 Sitze.
Erläuterung gerne wie dieses Beispiel:

Lösung:
50% der Sitze über Direktmandate besetzen und den Rest so, dass alle Sitze die Zweitstimmenquote abbilden.

A: 80 Direktmandate, 33 % Zweitstimmen
B: 3 Direktmandate, 6% Zweitstimmen
C: 67 Direktmandate, 28 % Zweitstimmen
D: 49 Direktmandate, 23 % Zweitstimmen
Sonstige: unter 5 % Zweitstimmen

Daraus folgt:
33+6+28+23=90 % Zweitstimmen über 5%
A: 80 Direktmandate, 33/90×598=219 Sitze insgesamt, davon 219-80= 139 Listenmandate
B: 3 Direktmandate, 6/90*598=40 Sitze insgesamt, davon 40-3= 37 Listenmandate
C: 67 Direktmandate, 28/90*598=186 Sitze insgesamt, davon 186-67=119 Listenmandate
D: 49 Direktmandate, 23/90*598=153 Sitze insgesamt, davon 153-49=104 Listenmandate

219+40+186+153=598 Sitze vergeben.
Sowohl die Erst- wie auch die Zweitstimmen wären exakt abgebildet.
Überhangmandate gäbe es nicht.

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Antwort von
FDP

Die FDP-Fraktion hat gemeinsam mit den Fraktionen von Grünen und Linken einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der das Problem an der Wurzel packt, indem es die Wahrscheinlichkeit für Überhangmandate deutlich reduziert.

Dazu muss das Verhältnis von Direkt- und Listenmandaten deutlich zugunsten der Listenmandate verändert werden.

Der Vorschlag sieht deshalb vor, die Zahl der Wahlkreise und damit der Direktmandate auf 250 zu reduzieren.

Zusätzlich wollen wir die Soll-Größe des Bundestages moderat auf 630 Sitze erhöhen. Außerdem muss das sogenannte Mindestsitzzahlverfahren abgeschafft werden. Dieses wurde eingeführt, um die Landeslisten vor Anrechnung von Direktmandaten aus anderen Ländern zu schützen. Es führt aber zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages.