Frage an Günther Brendle-Behnisch von Klasse FPH 1. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Brendle-Benisch
wir, die Klasse Fachpraktiker Holzverarbeitung, haben die website abgeordnetenwatch. de bearbeitet und haben ein paar Fragen an Sie.
1) Wenn Sie in den Landtag gewählt werden, steht ihnen ein Dienstwagen zu, wenn ja, welchen werden Sie nehmen?
2) Wie stehen Sie dazu, dass mehr Wohnraum entstehen soll, aber gleichzeitig weniger Fläche versiegelt werden soll?
3) Wie stehen Sie zur konsequenten Abschiebung gerichtlich verurteilter ausländischer Straftäter?
4) Wie können, ihrer Meinung nach, die Pflegeberufe attraktiver werden?
5) Wie stehen Sie zur Legalisierung von Cannabis?
Über Ihre Antworten würden wir uns freuen und bedanken uns hierfür schon mal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
FPH 1.
Liebe K. F. 1.,
gerne beantworte ich Ihre Fragen:
Zu 1.: Ich würde versuchen, erst einmal ohne Dienstwagen auszukommen und die Öffentlichen Verkehrsmittel zu wählen, wo nötig, den Fahrdienst der Staatsregierung in Anspruch nehmen. Falls sich herausstellen sollte, dass ich dennoch nicht ohne Dienstwagen auskommen sollte, würde ich ein Elektrofahrzeug - noch lieber ein Fahrzeug mit Brennstoffzelle nehmen; dabei würde mir ein Mittelklassewagen genügen. Keinesfalls würde ich auf einen Verbrenner zurückgreifen wollen.
Zu 2.: Das Problem ist sehr vielschichtig. Zunächst einmal: Dort, wo Neubaugebiete ausgewiesen werden, handelt es sich in der Mehrzahl um Einfamilienhäusersiedlungen. Hier müssen Kommunen notfalls per Gesetz gezwungen werden, wenigstens einen Teil des Baugebiets als Mehrfamilienwohnhäuser auszuweisen und v.a. den Sozialwohnungsbau zu forcieren. Das Wohnraumproblem ist denn auch in weiten Teilen Deutschlands nicht ein allgemeiner Wohnraummangel - Luxuswohnungen und teure Mietobjekte gibt es nämlich meistens genug. Das Problem ist bezahlbarer Wohnraum für weniger gut betuchte Menschen. Und hier tut sich eine Vielzahl von Ursachen für die Wohnraumverknappung auf: (Das gilt auch für Ansbach ganz speziell) in der Altstadt haben wir eine Reihe leerstehender Wohnungen, teilweise sanierungsbedürftig, teilweise aber auch Spekulationsobjekte, denn lieber wird leer stehen gelassen, als billig vermietet. Einige motivierende Projekte der Stadt Ansbach sind leider ins Leere gelaufen. Um hier die Vermieter "zu motivieren" wäre z.B. eine deutlich erhöhte Grundsteuer auf leerstehende Wohnungen möglich. in größeren Städten mit Tourismus ist auch z.B. Airbnb und ähnliche Organisationen nicht ganz unschuldig, da sich solche Mietwohnungen in der Innenstadt meist lukrativer als Ferienwohnungen vermieten lassen, als sie regulär zu vermieten. Ein weiteres Problem sind sogenannte Luxussanierungen, die Wohnraum erheblich verteuern und damit eine weitere Verknappung von bezahlbarem Wohnraum erzeugen. Hier spielt auch so manche Wohnungsbaugesellschaft eine unrühmliche Rolle. Eine intelligentere Form einer Mietpreisbremse mit situativ angepassten Regeln könnte hier auch einiges bewirken. Und schließlich: Weniger Fläche versiegeln bedeutet ja nicht: Gar nichts mehr versiegeln. Merkwürdig an der Entwicklung hier in Bayern ist aber, dass Bayern einsamer Spitzenreiter mit 13 ha/Tag ist, während der Durchschnitt - umgerechnet auf die Fläche Bayerns - bei ca 5,4 ha/Tag liegt - was ja unsere Forderung im Volksbegehren war. Leider heißt der Spitzenreiter in Bayern auch noch Landkreis Ansbach. Wir spielen also eine sehr unrühmliche Rolle deutschlandweit. Bitte, bedenken Sie: Unser Boden lässt sich nur einmal verbrauchen, der Vorrat ist endlich und das bedeutet zwangsweise: Wir müssen hier umdenken, ob es uns gefällt oder nicht! - Intelligente (Bau-)Lösungen sind gefragt und es gibt sie!
Zu 3.: Zunächst: Wer Schutz und Zuflucht braucht muss ihn bei uns finden - wir sind durch die Charta der Menschenrechte dazu verpflichtet und wollen diesen Menschen auch helfen. Aber das kann keine Einbahnstraße sein. Wer zu uns kommt ist Gast, genießt das Gastrecht, hat aber auf der anderen Seite auch als Gast die Pflicht, unsere Gesetze und Gepflogenheiten zu achten - wenn ich ein anderes Land besuche, ist das schließlich für mich auch selbstverständlich. Wer strafrechtlich dagegen verstößt, hat sein Gastrecht missbraucht und gehört je nach Schwere des Falles ausgewiesen, sprich: abgeschoben! - Das hat gemäß unserer Gesetze auch konsequent zu erfolgen! Soweit sind wir uns aller Wahrscheinlichkeit nach auch einig. Das Problem beginnt mit der praktischen Durchführung der Abschiebung und hier kommt die Bundesregierung derzeit schnell an die Grenzen des Machbaren: Wir können so viele Leute wie wir wollen in Flugzeuge Richtung Heimat schicken; wenn sie dort nicht aufgenommen werden, z.B. weil sie keinen Pass haben oder weil das Land sich grundsätzlich weigert, ihre geflohenen Bürger wieder aufzunehmen, bleibt uns nichts anderes übrig, als sie postwendend wieder aufzunehmen. Hinzu kommt noch die Diskussion um sogenannte sicher Drittländer: Nur in diese dürfen wir auch abschieben - alles andere verbietet die Menschenrechtscharta. An dieser Stelle möchten uns radikale Strömungen - auch die AfD - weismachen, dass es eine konsequentere Abschiebepraxis gäbe, wenn sie das Sagen hätten. Aber ich frage mich, was diese Kräfte dann vorhaben - die Leute erschießen? - Auf dem Zielflughafen im internationalen Bereich einfach stehen lassen? Gegen die Menschenrechtscharta verstoßen? - Mir fallen da keine anderen praktikablen Lösungen ein. Einfache Lösungen gibt es nicht! Die werden uns nur vorgegaukelt.
Zu 4.: Da gibt es zwei klare Teile: 1. Eine bessere Bezahlung, garantiert z.B. durch einen Flächentarif, der für jeden Arbeitgeber verpflichtend gilt; 2. durch bessere Arbeitsbedingungen, erreichbar z.B: durch einen Mindestmitarbeiterschlüssel in der Pflege, verpflichtende Springer, besser geregelte Freizeit- und Urlaubsregelungen, damit Mitarbeiter nicht so einfach wieder zurückgeholt werden können, weil die viel zu dünne Personaldecke wieder mal nicht ausreicht. Eine weitere Erleichterung wäre in der sachgerechten Reduzierung der Dokumentationspflichten (derzeit bis zu 34 % der Gesamtarbeitszeit), z.B. durch Dokumentationsmitarbeiter, die den Pflegenden diese Arbeiten abnehmen. insgesamt muss allerdings auch unser gesamtes Pflegesystem auf andere Füße gestellt werden, damit die Pflegeeinrichtungen für ihre Leistungen adäquater bezahlt werden. Gut wäre bei Privaten Betreibern auch eine gesetzliche Deckelung der Renditen auf z.B. 2 %, denn es ist letztlich unser Geld, mit dem wir die Pflege bezahlen; Profitgier möchte ich damit nicht befriedigen.
Zu 5.: Kritisch! Nach unendlich vielen Gesprächen mit Drogensüchtigen in der Behandlung - ich bin unter anderem auch staatlich geprüfter Suchtkrankenhelfer - hat mir der überwiegende Teil gesagt, dass Cannabis mit die Einstiegsdroge schlechthin sei. Ich weiß, dass das keine Zwangskarriere sein muss, aber ein entsprechendes Risiko liegt wohl unzweifelhaft darin. Mir ist natürlich auch bewusst, dass die Droge Nr. 1 mit den meisten Abhängigen und auch den meisten Todesfällen Alkohol heißt und bei uns ganz legal erworben und konsumiert werden darf, was einen gewissen Widerspruch zum Verbot von Cannabis darstellt. Aber ich muss dem nicht noch eins drauf setzen. Außerdem bin ich persönlich sehr froh, dass wir in den letzten Jahren das Rauchen (Nikotin) einschränken konnten. Eine erneute Ausweitung über Cannabis sehe ich da eher kontraproduktiv.
Ich hoffe, ich konnt Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit - was die
Ausführlichkeit angeht - beantworten!
Herzliche Grüße
Günther Brendle-Behnisch