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Günther Bergmann
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Frage von Herbert D. •

Wohnungsnotstand?! Wie ist dann der Leerstand von Wohnungen zu erklären und die Tatenlosigkeit der NRW-Regierung zu begründen?

Werter Herr Dr. Bergmann,
zuerst würde ich gerne von Ihnen wissen, was Sie unter "Bürgernähe" verstehen? Sie halten es doch nicht etwa wie Ihr Parteifreund R. Kiesewetter (https://overton-magazin.de/kommentar/politik-kommentar/enttwitterung-tut-not/), der kritische Bürger "sperrt"? Da stellt sich einem die Frage zum Demokratieverständnis.
In Deutschland - insbesondere in NRW - herrscht Wohnungsnot und es gibt Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Wie kann es dann sein, dass ein nicht zu ignorierender Leerstand von Wohnungen besteht (https://www.ardmediathek.de/video/report-mainz/leerstand-trotz-wohnungsnot/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE4NTQ0Nzc)?
Warum agiert die NRW-Landesregierung nicht? Denn im GG § 14 heißt es:
Abs.2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Abs. 3: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. ...
Ist die Beseitigung des Wohnungsnotstand nicht zum Wohle der Allgemeinheit?

Beste Grüße
H.D.

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