Frage an Günther Beckstein von Günther G. bezüglich Staat und Verwaltung
Wieviel Prozent der Stimmen sind vonnöten, um in einen Bezirkstag einzuziehen?
Wieviel Prozent der Stimmen sind vonnöten, um in einen Landtag einzuziehen?
Sehr geehrter Herr Großkopf,
vielen Dank für Ihre Fragen. Sehr gerne möchte ich Sie auf die Seiten des Landeswahlleiters verweisen. Unter http://www.statistik.bayern.de/wahlen/ können Sie detaillierte Informationen zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen abrufen.
An dieser Stelle nur kurze Anmerkungen: In den Bayerischen Landtag ziehen nur die Parteien ein, die landesweit mindestens 5 Prozent der Gesamtstimmen (also Summe aus Erst- und Zweitstimmen) erreicht haben. Es gilt also eine so genannte 5-Prozent-Hürde. Für die Wahl der Bezirksrätinnen und Bezirksräte gelten annähernd dieselben Vorschriften wie für die Wahl der Landtagsabgeordneten. Im Gegensatz zur Landtagswahl besteht jedoch keine Fünf-Prozent-Hürde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident