Frage an Günther Beckstein von Gudrun R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein,
ich nehme Bezug (meine Frage vom 29.8.08) auf Ihre Antwort vom 1.9.08, die mir leider nicht weiter hilft.
Von einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Anwalt wurde mir dringend abgeraten, da die Erfolgsaussichten sehr gering sind.
Mir geht es auch weniger um die Regelung finanzieller Ansprüche, sondern um die Frage der Möglichkeit zur Durchsetzung im GG garantierter Rechte, die dem Geschädigten einzig und allein durch das schuldhafte Handeln des Anwaltes genommen wurde. Ich bitte Sie daher konkret um Beantwortung folgender Frage:
1. An welche neutrale Stelle in Bayern (außerhalb der Justiz)
kann sich ein in seinen Menschenrechten Verletzter wenden?
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Rödel
Sehr geehrte Frau Rödel,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich befürchte, dass Ihnen der Staat in dem von Ihnen angesprochenen Sinn bei Ihren Problemen, die Sie in Ihrer vertraglichen Beziehung zu Ihrem Rechtsanwalt haben, nicht wirklich weiterhelfen kann. Das betrifft nur Sie und Ihren Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident