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Günther Beckstein
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Frage von Harald H. •

Frage an Günther Beckstein von Harald H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein,

will nur mal fragen, wie sie zu den Diensttauglichkeitsuntersuchungen im Öffentlichen Dienst stehen. Mit den Richtlinien dieser Untersuchungen, sind Tür und Tor geöffnet, sich langjähriger teurer Mitarbeiter zu entledigen, und durch neues billiges Personal zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen, Harald Hahn

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hahn,

der Freistaat Bayern beschäftigt über 200.000 Beamtinnen und Beamte. Hierbei handelt es sich um gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu über 70 Prozent einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss besitzen. Es ist deshalb keinesfalls im Interesse des Freistaates Bayern, sich dieser Beschäftigten "zu entledigen". Ganz im Gegenteil. Bereits 1998 hat der Freistaat Bayern die Regelungen zur Überprüfung der Dienstunfähigkeit nochmals deutlich verschärft und entsprechend dem Grundsatz "Rehabilitation vor Versorgung" zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, nicht mehr voll einsatzfähige Beamtinnen und Beamte anderweitig zu verwenden. Denn im Falle einer Dienstunfähigkeit müsste der Freistaat Bayern nicht nur neue Beamtinnen und Beamte einstellen, sondern zudem auch noch die vorzeitigen Versorgungsbezüge der dauernd dienstunfähigen Ruhestandsbeamten bezahlen. Die von Ihnen aufgezeigte Ruhestandsversetzungspraxis würde damit zu erheblichen Mehrkosten führen. Die Praxis bei anderen Dienstherren kann vom Freistaat Bayern allerdings nicht beurteilt werden.

Ich bin mir im übrigen wie die gesamte CSU bewusst, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bayern Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren von Staat und Gesellschaft leisten. Eine dienstleistungsorientierte und effiziente Verwaltung ist ein wesentlicher Faktor für den Standort Bayern im nationalen und internationalen Wettbewerb.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident