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Günther Beckstein
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Frage von Gudrun R. •

Frage an Günther Beckstein von Gudrun R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein,

auf Grund einer Verletzung des Grundrechts in der 1. Instanz wurde ein Rechtsanwalt mit der Erstellung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt, die aber abgewiesen wurde, da der Anwalt die Frist zum Einreichen derselben versäumte. Einzig und allein auf Grund der Verfehlung dieses Anwaltes bleibt dem Geschädigten keine Möglichkeit zur Ausschöpfung innerstaatlicher Rechtsmittel und somit keine Möglichkeit zur Durchsetzung seiner Rechte.
Ich bitte auf Grund Ihrer Erklärung, dass unser Rechtsstaat ein umfassendes Instrumentarium für diejenigen bereit hält, die durch fehlerhaftes staatliches Handeln einen Schaden erlitten haben, zu entschädigen, um Mitteilung, welche Form der Entschädigung ein derart Geschädigter hat?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Rödel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Rödel,

kandidatenwatch.de dient nach meinem Verständnis zur Diskussion allgemeiner landespolitischer Fragen und Probleme. Sie stellen mir eine sehr detaillierte und konkrete juristische Frage zu Entschädigungsansprüchen bei schuldhaftem staatlichen Handeln. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich darauf im Rahmen dieses Internet-Forums nicht antworten möchte.

Gestatten Sie mir trotzdem eine kurze Anmerkung: Wenn ich den Sachverhalt richtig interpretiere, liegt hier eher ein Fehlverhalten des beauftragten Rechtsanwalts vor als schuldhaftes staatliches Handeln. Schadensersatzansprüche scheinen mir also gegenüber dem Rechtsanwalt denkbar, weniger gegenüber dem Staat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident