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Günther Beckstein
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Frage von Armin B. •

Frage an Günther Beckstein von Armin B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein,

ich möchte von Ihnen gerne wissen, wie Sie in Bezug auf das schärfste Rauchverbotsgesetz innerhalb Deutschlands unter Berücksichtigung der folgenden Aussagen argumentieren.

Als (einzige) positive Auswirkung des seit Januar geltenden Gesetzes kann sinngemäß der angebliche Schutz von Nichtrauchern aufgeführt werden.

Demgegenüber stehen u.a. folgende negative Aspekte bzw. Auswirkungen:

-Beschneidung der Eigentumsrechte der Gastwirte (Verbot eines legalen Genußmittels in nichtstaatlichen Gebäuden, die von niemandem betreten werden müssen)
-Beschneidung der Persönlichkeitsrechte vieler regelmäßiger Gaststättenbesucher
-Unverhältnismäßiger Eingriff des Staates in die Marktwirtschaft (Umsatz der Wirte sinkt)
-Bruch mit den Traditionen (Pfeife oder Zigarre am Stammtisch darf nicht fehlen!)
-Zwar rauchfreie, aber leere Stammtische, Wirtshausgemütlichkeit tot, kein Gefühl von "Leben und leben lassen" mehr
-Rauchfreiheit in vollen, stimmungsgeladenen Bierzelten (ab 2009) ohne erhebliche andere Sicherheitsrisiken nicht durchsetzbar
-Die dem Gesetz zugrunde liegenden Studien über Passivrauchtote wurden inzwischen von mehreren namenhaften unabhängigen Wissenschaftlern als nichtwissenschaftlich und polarisierent entlarvt.
-Umfragen, welche eine Mehrheit der Bevölkerung für das Verbot sehen, wurden in der kompletten Bevölkerung durchgeführt, also auch unter vielen Nicht-Wirtshausgängern. Würden derartige Umfragen unter den Hauptklientel von Wirtshäusern durchgeführt würde sich ein komplett anderes Bild ergeben (Daher auch die vielen Raucherklubs).
-Demokratieverständnis, Kompromissbereitschaft wird untergraben: Leute, die offensichtlich eine fragwürdige Einstellung zum Zusammenleben und zum Eigentum anderer Leute (Wirte) haben bekommen Rückenwind.

Ein weniger strenges, maßvolles Gesetz (spanisches Model) hätte zu mindestens genausoviel Nichtraucherschutz führen können, wobei die Akzeptanz in der Bevölkerung wesentlich höher wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Günther Beckstein
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Böhm,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Unser Ziel ist es nicht, den Rauchern das Leben schwer zu machen, sondern einen möglichst umfassenden Schutz der Nichtraucher zu gewährleisten. Hierfür sorgt die bayerische Regelung. Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Gesundheitsschutzgesetz mit seiner Entscheidung vom 12. August 2008 eindeutig bestätigt. Die bayerischen Regelungen des generellen Rauchverbots in öffentlichen Gaststätten sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Richter haben bestätigt, dass ein absolutes Verbot ohne Ausnahmen aus Gründen des Gesundheitsschutzes zulässig ist. Wie bereits in einer früheren Antwort von mir erwähnt hat Karlsruhe aber auch die Möglichkeit von Raucherclubs ausdrücklich als verfassungsgemäß bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Anforderungen, die die Vollzugshinweise zum Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz an solche Raucherclubs stellen - unter anderem fester Mitgliederbestand, Ausschluss der Laufkundschaft und kein schneller Erwerb der Mitgliedschaft an der Tür - nicht beanstandet. Durch die Karlsruher Entscheidungen zum Rauchverbot ergibt sich also derzeit kein Bedarf, die bestehenden Regelungen zum Nichtraucherschutz einschließlich der Vollzugshinweise zu ändern. Das Gerichtsurteil bestätigt also den bayerischen Gesundheitsschutz auf voller Linie und sorgt für Klarheit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident