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Günther Beckstein
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Frage von Thomas S. •

Frage an Günther Beckstein von Thomas S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein!

Mit Interesse lese ich Ihre Begründung für Studiengebühren in Ihrer Antwort an Herrn Engelhardt, ich darf zitieren aus:

http://kandidatenwatch.de/dr_guenther_beckstein-120-16308--f124859.html#frage124859

"Hochschulabsolventen profitieren im späteren Berufsleben besonders von ihrer Ausbildung. Dass Studierende deshalb einen Beitrag zu den Kosten ihres Studiums leisten sollen, ist keine Benachteiligung oder besondere Härte. Im Gegenteil: Gerade mit Blick auf spätere Verdienstmöglichkeiten ist es auf Dauer nicht vermittelbar, wenn ein Studium zur Gänze aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird."

Zur Konsequenz Ihrer Aussage:

1. Als Träger eines Doktortitels haben Sie wohlmöglich an einer deutschen Hochschule studiert?

2. Wenn ja, mussten Sie damals Studiengebühren bezahlen?

3. Oder wurde Ihnen dieses Studium gänzlich aus den damaligen Steuermitteln ermöglicht.?

Bei einem Bejahen von Frage 3. würde ich in Anlehnung an Ihr Zitat schlussfolgern:

Als erfolgreicher Hochschulabsolventen profitieren Sie in Ihrem jetzigen Berufsleben besonders von ihrer Ausbildung. Dass Sie deshalb einen Beitrag zu den Kosten ihres Studiums leisten sollten, ist keine Benachteiligung oder besondere Härte. Im Gegenteil: Gerade mit Blick auf Ihre jetzigen Verdienstmöglichkeiten als Ministerpräsident ist es auf Dauer nicht vermittelbar, dass Ihr Studium zur Gänze aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wurde.

4. Können Sie dieser Ansicht zustimmen?

5. Wenn ja, wären Sie konsequenterweise bereit Ihren freiwilligen Obulus ( Anzahl dervon Ihnen studierten Semester x 500 euro) nachträglich zu leisten und damit die von Ihnen im Studium beehrte Hochschule und somit deren Studenten zu fördern?

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Frage. Auch wenn ich mich wiederhole, möchte ich zur Beantwortung Ihrer Fragen nochmals auf die Gründe für die Einführung und die konkrete Ausgestaltung von Studiengebühren verweisen: Die Studienbeiträge sind in Bayern sozialverträglich ausgestaltet - wesentlich stärker als andernorts in Deutschland. Neben einer Reihe von Befreiungsmöglichkeiten etwa für Studierende aus kinderreichen Familien oder Studierende mit eigenen Kindern besteht die Möglichkeit, sich die Studienbeiträge über das Bayerische Studienbeitragsdarlehen zu finanzieren. Dieses Darlehen muss erst und nur dann zurückgezahlt werden, sobald nach dem Studium ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht wurde. Ist das nicht der Fall, können die Betreffenden auch mit Stundung oder Erlass rechnen. Außerdem bleiben die Studienbeiträge als eine echte Zusatzeinnahme bei den Hochschulen und dienen ausschließlich der Verbesserung der Studienbedingungen. Die Studierenden sind in Bayern konstruktiv in die Entscheidung einbezogen, wie die Studienbeiträge an ihren Hochschulen verwendet werden. Die Studierenden haben ferner ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihrem Geld geschieht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident