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Günther Beckstein
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Frage von Jonas E. •

Frage an Günther Beckstein von Jonas E. bezüglich Bildung und Erziehung

sehr geehrter hr. beckstein,

als Ministerpräsident sind sie ja haupsverantwortlich für die ungleichen Bildungschancen der bayrischen Studenten.
ich überlege auch, ob ich studieren soll.
hat ihre Partei sich eigentlich bedanken darüber gemacht, wie sich ein Student aus einer einfachen Arbeiter Familie studieren soll, ohne nach dem Studium mit einem großen Schuldenberg dazu stehen?
wenn ein Student pro Semester 500 Studiengebühren € bezahlen muss, sind das bei 6 Semester 3000 €.
dazu muss sich der Student noch selbst eine Wohnung, Kleidung und essen finanzieren. das sind bei 6 Semestern = 3 jahre = 36 Monate.
pro Monat muss er 400€ lebenserhaltungkosten bezahlen.
das macht dann 14400 € während des ganzen studiums.
Studiengebühren + lebenserhaltungskosten = 17.400 €
wie viel Bafög man bekommt weiß ich nicht, sagen wir 3000 €,
macht dann ca. 14000 €

nun meine frage an sie: WIE SOLL EIN STUDENT DAS BEZAHLEN ?

wollen sie, dass studieren ein Privileg ist, dass sich nur reiche leisten können?
können sie einem Studenten
aus einer Arbeiter Familie in die Augen schauen und ihm versprechen:
" du hast die gleichen Chancen auf Bildung wie dein reicher Nachbar?"

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Junge Menschen müssen sich in fast allen Bereichen an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligen - etwa wenn sie Meister werden wollen. Hochschulabsolventen profitieren im späteren Berufsleben besonders von ihrer Ausbildung. Dass Studierende deshalb einen Beitrag zu den Kosten ihres Studiums leisten sollen, ist keine Benachteiligung oder besondere Härte. Im Gegenteil: Gerade mit Blick auf spätere Verdienstmöglichkeiten ist es auf Dauer nicht vermittelbar, wenn ein Studium zur Gänze aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird.

Ich bitte Sie zu berücksichtigen: Die Studienbeiträge sind in Bayern sozialverträglich ausgestaltet - wesentlich stärker als andernorts in Deutschland. Neben einer Reihe von Befreiungsmöglichkeiten etwa für Studierende aus kinderreichen Familien oder Studierende mit eigenen Kindern besteht die Möglichkeit, sich die Studienbeiträge über das Bayerische Studienbeitragsdarlehen zu finanzieren. Dieses Darlehen muss erst und nur dann zurückgezahlt werden, sobald nach dem Studium ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht wurde. Ist das nicht der Fall, können die Betreffenden auch mit Stundung oder Erlass rechnen. Außerdem bleiben die Studienbeiträge als eine echte Zusatzeinnahme bei den Hochschulen und dienen ausschließlich der Verbesserung der Studienbedingungen. Die Studierenden sind in Bayern konstruktiv in die Entscheidung einbezogen, wie die Studienbeiträge an ihren Hochschulen verwendet werden. Die Studierenden haben ferner ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihrem Geld geschieht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident