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Frage von Hans-Joachim H. •

Frage an Günther Beckstein von Hans-Joachim H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein,

vielen Dank für die außergewöhnlich schnelle Antwort zu meiner Anfrage vom 23.12.2012.

Nach dem Wortlaut Ihrer Stellungnahme richtet sich die einstweilige Verfügung, die Sie beim LG Nürnberg-Fürth gegen Richter i.R. Rudolf Heindl erwirkt haben, gegen die im Schreiben vom 16.11.2012 gegen Sie persönlich erhobenen Vorwürfe.

Gestatten Sie mir bitte hierzu doch noch ein paar Fragen:

1. Richter i.R. Rudolf Heindl schrieb bereits in seiner eidesstattlichen Versicherung zur Vorlage beim Bayerischen Landtag vom 04.03.2010 von "Organisierter Kriminalität in der Bayerischen Justiz" und von manipulierten Gerichtsverfahren. Ich gehe davon aus, dass Sie damals von diesem Schreiben Kenntnis erhalten haben. Nach meinem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit - ich bin leider weder Politiker noch Jurist, sondern nur Naturwissenschaftler - hätte man doch schon damals, also vor mehr als zweieinhalb (!) Jahren, solchen Vorwürfen eines Insiders gewissenhaft nachgehen, die Fakten klären und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten müssen. Also - warum wurde so lange Zeit nichts unternommen und die Sache totgeschwiegen? Warum werden Sie erst jetzt aktiv?
2. Haben Sie die Einstweilige Verfügung, die Sie persönlich am LG Nürnberg-Fürth gegen Herrn Rudolf Heindl erwirkt haben sowie die weiteren von Ihnen eingeleiteten Maßnahmen (Unterlassungserklärung, Strafanzeige) mit Ihrer Partei sowie mit der Bayerischen Landesregierung abgestimmt?
3. Gegen Sie davon aus, dass Landgericht und Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in diesem Fall unbefangen agieren können?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Joachim Hölle

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Antwort von
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Die eidesstattliche Versicherung des Ri a.D. Heindl wurde mir im März 2010 nicht bekannt. Ich habe sofort, als mir die mich betreffenden Behauptungen des Herrn Heindl bekannt wurden, und zwar über die Anfrage durch einen Journalisten, gerichtliche Schritte eingeleitet. Die Maßnahmen habe ich weder mit Partei noch Staatsregierung abgestimmt. Allgemeine Aussagen über Befangenheit von Justizbehörden in Nürnberg mache ich nicht, ich bin aber überzeugt, dass die einstweilige Verfügung von jedem Gericht erlassen worden wären. Denn die Berhauptungen von Ri a.D. Heindl , die mich betreffen, sind pure Lüge. Er hat auch nicht mal den Versuch einer Erwiderung unternommen.
G. Beckstein