Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Miriam Y. •

Wie möchte die Union ihre staatspolitische Verantwortung glaubhaft der Öffentlichkeit kommunizieren, wenn sie gleichzeitig eine Absicherung des BVerfG blockiert?

Sehr geehrter Herr Krings,

Martin Plum und Volker Ullrich sprechen davon, eine Absicherung des BVerfG "mit einer Verfassungsänderung zum Wahlrecht verknüpfen" (https://www.faz.net/einspruch/den-schutz-des-verfassungsgerichts-mit-dem-wahlrecht-verbinden-19538841.html) zu wollen, und knüpfen den Schutz der demokratische Grundordnung des Staates damit an Bedingungen. Bedeutet das, dass Wähler für die Verteidigung unseres Rechtsstaates nur auf eine Mitarbeit der Union hoffen können, wenn die Union im Gegenzug Zugeständnisse für andere Gesetzesvorhaben erhält, und dass sie das neue Wahlrecht für im gleichen Maße demokratiegefährdend hält wie die Möglichkeit, dass Demokratiefeinde das BVerfG entmachten?

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Vielen Dank für Ihre Frage zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen einer Grundgesetzänderung. Gern nehme ich im Folgenden dazu Stellung:

Dieses Jahr feiert unser Grundgesetz sein 75 jähriges erfolgreiches Bestehen. In dieser langen Zeit hat es sich stets bewährt. Änderungen des Grundgesetzes gehen wir in der CDU/CSU-Fraktion deshalb grundsätzlich vorsichtig an.

Viele Regelungen rund um die Organisation des Gerichts und die Wahl der Richterinnen und Richter sind bisher nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz niedergeschrieben und können somit durch eine einfache Mehrheit geändert werden. Eine Aufnahme dieser Regelungen ins Grundgesetz würde also zunächst einen höheren Schutz durch das Erfordernis einer 2/3-Mehrheit bedeuten.

Bei dieser Debatte dürfen jedoch nicht die Nachteile einer solchen Änderung übersehen werden: Die Verankerung der qualifizierten Mehrheit für die Wahl der Richter im Grundgesetz würde gleichzeitig eine Sperrminorität ermöglichen. Es ist weiter Vorsicht bei der Einengung des Handlungsspielraums des direkt legitimierten Organs, unserem Gesetzgeber, geboten. Ich warne deshalb davor, aus Sorge vor einer großen, aber eher unwahrscheinlichen Verfassungskrise eine kleinere Verfassungskrise heraufzubeschwören.

Es handelt sich grundsätzlich um ein sinnvolles Anliegen, das Bundesverfassungsgericht resilient gegenüber extremen Parteien zu machen und dafür zusätzliche Regelungen wie etwa die Autonomie des Bundesverfassungsgerichts, die Dauer der Amtszeit oder den Ausschluss der Wiederwahl ins Grundgesetz mit aufzunehmen. Es besteht jedoch kein besonderer Zeitdruck. Das zwingt uns, die Debatte sachlich und überlegt intern zu führen und sie nicht stattdessen öffentlich zum Gegenstand persönlicher Profilierung zu machen.

Dass im Zuge einer Diskussion über die Resilienz eines Verfassungsorgans auch die Frage nach der Resilienz von anderen Verfassungsorganen, insbesondere dem Parlament, gestellt wird, ist vernünftig und naheliegend. Ich wüsste auch nicht, was für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie gewonnen wäre, wenn das Verfassungsgericht, woran ich keinen Zweifel habe, auch in den nächsten Jahren noch sehr gut arbeiten kann, das Parlament aber dysfunktional würde. Von daher ist es richtig, die Diskussion zu erweitern, ich bin aber kein Anhänger irgendwelcher Bedingungen. Zumal gerade das Wahlrecht die Diskussion verkompliziert. Natürlich könnte man auch in mehreren Schritten vorgehen. Auffällig ist allerdings, dass die Debatte sich zur Zeit relativ willkürlich auf ein Verfassungsorgan verengt. Einen sachlichen Grund dafür sehe ich nicht. Eine Debatte zu erweitern, heißt aber nicht, damit auch Bedingungen zu stellen.

 

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