Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Jasmin W. •

Wie kommen Sie auf die Idee, dass die angestrebte Verantwortungsgemeinschaft der Ampel für eine Anerkennung von Vielehen führen könnte?

Guten Tag Herr Krings,
meine Frage bezieht sich auf diesen Artikel der Zeit (https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-02/verantwortungsgemeinschaft-vielehe-cdu-fdp-ehe abgerufen am 6.2.2024), wo Aussagen von Ihnen zitiert werden, dass sie fürchten es kommt durch das angestrebte Gesetz zur Anerkennung von Vielehen.

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die geplante Verantwortungsgemeinschaft anerkennt auch Verbindungen, die unsere Rechtsordnung zu Recht strikt ablehnt und ist zudem überflüssig. Deswegen ist das Rechtsinstitut abzulehnen.

Nach dem aktuellen Eckpunkteplan von Bundesjustizminister Marco Buschmann wird niemand kontrollieren können, welcher Art die Verbindung zwischen den Menschen in einer solchen Verantwortungsgemeinschaft ist. Da eine Verantwortungsgemeinschaft bis zu sechs Personen umfassen soll, wäre so eine staatlich anerkannte Vielehe möglich.
Nach den Worten des Bundesjustizministers bringe die gesetzlichen Verantwortungsgemeinschaft für Nähebeziehungen einen symbolischen Mehrwert. Genau dieser Mehrwert darf einer „Vielehe“, also einer (Lebens-) Gemeinschaft z.B. eines Mannes mit mehreren Frauen, aber nicht zu Teil werden, da sie dem verfassungsrechtlichen Prinzip der bürgerlich-rechtlichen Einehe widerspricht. Das Eingehen mehrerer Ehen ist in Deutschland verboten und darf nicht durch ein Alternativkonzept staatliche Anerkennung finden.

Außerdem erschöpft sich der Vorteil einer Verantwortungsgemeinschaft in einer gesetzlichen Wiedergabe dessen, was nach geltendem Recht – allerdings richtigerweise ohne besondere staatliche Anerkennung – bereits möglich ist. Notare halten schon seit Jahrzehnten erprobte Vertragstexte bereit, die jene rechtliche Absicherung bieten, die durch eine Verantwortungsgemeinschaft begründet würde. Es braucht also kein neues, kompliziertes Rechtsinstitut. Es würde reichen, die Vertragsfreiheit ernst zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Günter Krings

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