Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Heike R. •

Wer zahlt für Schäden, infolge Regierungsbeschlüssen?

Sehr geehrter Herr Dr Krings,
wie und durch wen werden Schäden reguliert, die am privaten Eigentum entstehen, wenn es durch Regierungsbeschluss zu Strom- Gasabschaltungen kommt (abgetaute Gefrierschränke, Frostschäden,...)?
Versicherungen zahlen nichts!!!
1. Wer istdann der Ansprechpartner für mögliche Schadensregulierung, aufgrund staalicher Eingriffe in die Energieversorgung (Verursacherprinzip!!!) ?
2. Wird diese Thematik überhaupt diskutiert, oder bleiben Geschädigte auf ihrem Schaden sitzen?

Mit freundlichem Gruß
Heike R.

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Haftung für entstandene Schäden durch eine abgetrennte Energieversorgung aufgrund eines Regierungsbeschlusses. Gerne nehme ich im Folgenden dazu Stellung.

Lassen Sie mich vorab sagen, dass Ihre Sorge vor kurzzeitigen Ausfällen der Strom- und Gasversorgung vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse durchaus nachvollziehbar ist. In Zeiten des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der damit verbundenen Gasknappheit davon zu lesen, dass aufgrund von Strom- und Gaseinsparung etwa öffentliche Gebäude nicht beleuchtet werden sollen und Deutschland sich nach Alternativen zum russischen Gas umsehen muss, löst berechtigterweise Ungewissheit darüber aus, wie es um den eigenen Haushalt bestimmt ist.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir auch in der Rolle der Opposition alles dafür tun, trotz des Krieges eine hinreichende Energieversorgung sicherzustellen, sodass etwaige Strom- oder Gasabschaltungen gar nicht erst zustande kommen bzw. Schäden ersetzt werden.

Dabei ist es oberste Priorität der CDU/CSU-Fraktion, die Grundversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dafür bedarf es zum einen der finanziellen Unterstützung, etwa in Form der Gas- und Strompreisbremse für den Grundverbrauch, um die stetig steigenden Preise abzufedern und die Bevölkerung zu entlasten. Vor allem müssen wir aber alle möglichen Energiepotentiale ausschöpfen, damit die Preise gesenkt werden. Die Ampel-Koalition hätte hier viel früher Maßnahmen ergreifen müssen.

Sollte es dennoch zu einem Ausfall oder einer Abschaltung aufgrund eines Regierungsbeschlusses der Strom- und Gasversorgung kommen, wäre es aus meiner Sicht nicht tragbar, dass Sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Vielmehr würde im Wege des Staatshaftungsrechts eine solche Maßnahme einer umfangreichen gerichtlichen Prüfung unterzogen. Sofern diese im Einzelfall ergibt, dass der Staat seine Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, verletzt hat, müsste er auch für diesen Schaden aufkommen.

Ich halte es für wichtig, die von Ihnen aufgeworfene Frage weiterhin auf allen Ebenen zu diskutieren und schnellstmöglich nach geeigneten Lösungen zu suchen und hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.

Für weitere Rückfragen stehe ich dennoch gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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