Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von hartmut j. •

Frage an Günter Krings von hartmut j. bezüglich Recht

werter herr dr. krings
herzlichen glückwunsch zum justiar ihrer fraktion.
sie hatten mir vor geraumer zeit,informationen zu meiner haftrente
von 250,.€,gesandt.jetzt schreibt mir das landgericht cottbus,wo ich in der ddr gesessen habe, das ihnen die steuererklärung vom finanzamt,nicht ausreicht. weil ich als selbständiger so wenig verdiene.sie wollen die gewinn.-und verlustrechnung haben.weil evtl. gewinne wieder zuzurechnen sind. ich habe ja nichts zu verbergen,und habe die gewinn.u.verlustrechnung hingeschickt. meine frage wäre jetzt ob das rechtens ist von der behörde? ich weiß ja nicht wem mann da fragen kann?
ihren artikel im sonntags - report habe ich gelesen,das mit den banken ist schon eine sauerei!! denen müssen sie mal auf die finger klopfen! ansonste dankeschön, grüße nach berlin,aus rheydt!!

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jäschke,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de. Die SED-Opfer-Rente ist am 21. August 2007 im „Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ geregelt worden. Darin heißt es „…Berechtigte, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag eine monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer, wenn sie eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten erlitten haben.

Die monatliche Zuwendung für Haftopfer beläuft sich auf 250 Euro ( §17a (1) ). Weiter heißt es in §17a (2): „Berechtigte gelten in ihrer wirtschaftliche Lage als besonders beeinträchtigt…wenn ihr Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen…nicht übersteigt. …Das monatliche Einkommen ist entsprechend §82 des Zwölften Sozialgesetzbuches zu ermitteln… .“ Insofern dient der von Ihnen geforderte Einkommensnachweis lediglich der Bestätigung Ihres Anspruchs auf die SED-Opfer-Rente.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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