Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Günter Krings von Wolfgang K. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Dr. Krings,

wie Sie wissen ist in Deutschland die Abgeordnetenbestechung nur unzureichend strafrechtlich geregelt, was z.B. dazu geführt hat, dass in den Korruptionsskandalen in Wuppertal und Köln die korrupten Ratsmitglieder nicht bestraft werden konnten. Die hatten ja gerade keinen Stimmenverkauf begangen sondern sich für die Unterstützung bestimmter Bauvorhaben bezahlen lassen, was man gemeinhin als Korruption bezeichnet. Die Nichtstrafbarkeit ist ein unerträglicher Zustand!

In 2003 wurde die UN-Konvention gegen Korruption von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat nichts zum Tatbestand der Abgeordnetenbestechung zum Inhalt. Solange die Abgeordnetenbestechung nicht nach den Vorgaben der UN unter Strafe gestellt wird, ist aber die Ratifizierung nicht möglich. Nun soll dieser Teil angeblich aus der Mitte des Parlaments erarbeitet werden und man hört, es soll dazu eine fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe geben, die dies erörtert. Ebenfalls gibt es wohl einen Vorschlag der Bündnisgrünen, der im Herbst im Parlament beraten werden soll.

Von Ihren Parlamentskollegen hört man, dass es bisher am Widerstand der CDU/CSU Parlamentarier gescheitert ist.

Daher die Frage an Sie ganz persönlich: Meinen Sie nicht auch, dass es ganz langsam Zeit wird, dass die Bundesrepublik dem Beispiel von Staaten wie z.B. Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland folgt und Korruption generell für alle ohne Ausnahme unter Strafe stellt?

Ich weiß, auch ein solches Gesetz würde nicht viel nützen, solange die Staatsanwälte weisungsgebunden sind im Endeffekt durch Politiker, die nicht gerne ihre Kollegen im Gefängnis sehen möchten. Aber ich finde, es wäre ein Schritt in die richtige Richtung und es wird langsam mal Zeit, dass Deutschland erwachsen wird wenn wir international ernst genommen werden wollen!

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kortlang,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Bekämpfung von Korruption auf nationaler und internationaler Ebene ein wichtiges Anliegen ist. Das ist auch innerhalb der CDU/CSU Bundestagsfraktion unumstritten.

Im Moment wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung diskutiert, mit dem das Strafrecht geändert werden soll. Darin sollen unter anderem Vorgaben aus diversen internationalen Rechtsinstrumenten zur Korruptionsbekämpfung, wie zum Beispiel auch die die von Ihnen angesprochene UN-Konvention aus dem Jahre 2003, in nationales Recht umgesetzt werden.

Das deutsche Strafrecht ahndet zwar bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung. Allerdings ist es durchaus richtig, mögliche Verbesserungen zu diskutieren.

Unser Ziel muss es sein, eine Regelung zu finden, die den Vorgaben der UN-Konvention entspricht, andererseits aber auch berücksichtigt, dass verbandliche Interessenvertretung als solche ein legitimer Bestandteil der politischen Willensbildung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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