Frage an Günter Krings von Guenther H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Dr.Kringsl
Sie meinen zu den Diäten: .... hier handelt es sich um eine gesetzmäßige Anpassung an die beamtenrechtliche Besoldungserhöhung.
Herr Dr. Krings ich habe da mal eine Frage:
Ich komme auch aus dem öffentlichen Dienst und habe in meiner 45 jährigen Dienstzeit noch nie eine Besoldungserhöhung von 16 % bekommen.
Wollen Sie mir auch erzählen, dass die 9 prozentige Diätenerhöhung vom November letzten Jahres ebenfalls aus der beamtenrechtliche Besoldungserhöhung stammt?
Bitte kommen Sie nicht immer wieder mit dem Argument: Wir haben ordentliche Arbeit geleistet.
Das habe andere auch.
Wenn Sie schon die beamtenrechtliche Besoldungen erwähnen, dann gehört dazu auch der Pensionsanspruch.
Ich habe z.B in 10 Dienstjahren je Jahr 2 bzw. 1 % meines Gehaltes Brutto und vollversteuert als Pensionsversprechen bekommen.
Ich habe dafür 7% meines Gehaltes eingezahlt (Siehe Urteil des BVVG), das Geld haben
die regierenden Politiker für andere Zwecke verschleudert.
Ich habe 45 Jahre dafür arbeiten müssen – als Techniker – um eine Pension zu bekommen, die Sie sich - ohne dafür zu zahlen - für 8 Jahre Bundestag verordnet haben.
Bereits in den 80er-Jahren wollte der Bundestag die Pensionsregelung für Abgeordnete
ändern und damit der Normalität anpassen und nicht mehr den Eindruck der Masslosigkeit
vermitteln.
Offenkundig ist diese Gesetzesänderung aber für Abgeordnete nicht mit dem Beamtenrecht zu verknüpfen und damit uninteressant.
Wann endlich werden die regierenden Parteien - und diese Frage stelle ich deshalb auch Ihnen - die Pensionen der Politiker ebenfalls dem öffentlichen Dienst anpassen.
Ich wuerde von Ihnen gerne wissen, wann Sie das Gesetz zur Aenderung der Abgeordnetenpensionen einbringen werden.
Mit zornigen Grüssen
Günther Heyn
Sehr geehrter Herr Heyn,
Ihren Ärger über die Diätenentscheidung kann ich verstehen. Die zeitliche Nähe zu der Strukturreform des vergangenen Jahres, die eine Senkung der Abgeordnetenpensionen aber auch eine Anhebung der Bezüge aktiven Abgeordneten beinhaltete, musste diese Kritik herausfordern. Auch kein Kritiker darf sich um die Frage herumdrücken, was er denn für eine angemessene Entlohnung hält und welchen objektiven Maßstab er anlegen möchte.
In den 90er Jahren wurde aufgrund eines Urteils unseres Bundesverfassungsgerichts vom Bundespräsidenten eine Kommission eingesetzt, die zu folgendem Ergebnis kam: Bundestagsabgeordnete sollten so bezahlt werden wie der niedrigste Besoldungsgrad von Richtern an Bundesgerichten, wie Unterabteilungsleiter in Bundesministerien oder Bürgermeister mittlerer Städte (sprich solchen, die kleiner sind als Mönchengladbach). Der Bundestag hat diese Empfehlung umgesetzt, denn in Anbetracht der Aufgaben und des Arbeitseinsatzes des durchschnittlichen Abgeordneten ist der Bezug auf diese Vergleichsgruppen gut nachvollziehbar.
Natürlich könnte der Gesetzgeber diese Vergütungsstruktur für Abgeordnete jederzeit ändern. Mit ist aber bislang kein Vergütungsmaßstab bekannt, der plausibler wäre. Solange es eine überzeugende Alternative aber nicht gibt, sehe ich aber auch keine schlagenden Argumente gegen Anpassungsschritte, die den Gehaltsentwicklungen bei den eben genannten Richter-, Beamten- oder Bürgermeisterpositionen nur folgen. Und genau das soll im Bundestag beschlossen werden: Die Gehaltserhöhung für den gesamten öffentlichen Dienst soll auch für Abgeordnete übernommen werden – übrigens erst mit einer Verzögerung von zwölf Monaten.
Interessant an der Diskussion der letzten Tage ist ja auch, dass es keine Aufregung darüber gab, dass zum Beispiel das Gehalt von Oberbürgermeistern noch früher und höher angehoben wird, als die im gleichen Gesetz beschlossene Erhöhung der Abgeordnetenbezüge aufgrund des jüngsten Tarifabschlusses mit den Gewerkschaften. Würde ich nun im Parlament gegen die Diätenerhöhung stimmen, müsste ich zugleich gegen die Gehaltserhöhung für die gesamte Richter- und Beamtenschaft stimmen. Das würden auch Sie mir wahrscheinlich nicht empfehlen.
Ich hoffe, Ihnen zumindest die Hintergründe der aktuellen Diskussion etwas erläutert zu haben. Sollten Sie andere Vorstellungen haben, was die Vergleichsmaßstäbe für die Bezahlung von Abgeordneten angeht, also Vorschläge für ein anderes System haben, so lade ich Sie gerne ein, mir diese mitzuteilen. Allerdings bitte ich um Ihr Verständnis, dass man an einem einmal vereinbarten System nicht ständig herummanipulieren sollte. Entweder das System und die Vergleichsmaßstäbe sind richtig – dann muss man dabei bleiben. Oder System und Vergleichsmaßstäbe sind falsch – dann reicht es aber nicht, nur eine Tarifrunde des öffentlichen Dienstes auszulassen, sondern dann müsste ein neues System mit neuen Vergleichsmaßstäben her.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings