Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Monika B. •

Frage an Günter Krings von Monika B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Krings,

warum haben Sie bei der "Glyphosatabstimmung" dem Antrag nicht zugestimmt? Etwa weil er von den Grünen kam?
Viele Menschen, die ich kenne, sind deshalb politikerverdrossen, weil Abstimmungen nicht nach der Maßgabe erfolgen, was gut oder richtig für den Staat bzw. die Menschen ist, sondern eine Abstimmung nach Parteimaßgabe erfolgt.
Es tröstet mich in diesem Fall ungemein, dass auch Politiker die verseuchten Nahrungsmittel essen müssen, da hilft auch kein Bio. Außerdem sollte man sich dann auch das Geschwafel von wegen Sorge um Kinder und Kindeskinder sparen.

Mit freundlichen Grüßen
M.Breuer

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Breuer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen versichern, ich gebe meine Stimme im Bundestag nach bestem Gewissen und danach ab, was ich für die Bürger und den Staat als richtig empfinde. Nicht entscheidend ist dabei, von welcher Partei der Antrag kommt.

Leider ist es einem Abgeordneten aber grundsätzlich nicht möglich, in jedem Gebiet fachliches Spezialwissen zu besitzen. Deshalb beziehe ich teilweise die Einschätzungen von Fachpolitikern meiner Fraktion und Ergebnisse wissenschaftlicher Studien, die ich auf ihre Nachvollziehbarkeit überprüfe, in meine Abstimmungsentscheidung ein.

Anlass für die aktuelle Diskussion ist die Einstufung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserzeugend durch die Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC), einer Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Bewertung ist wissenschaftlich umstritten – auch innerhalb der WHO. Klar ist, die IARC verfolgt einen gefahrenbezogenen Ansatz, das heißt, Stoffe werden nach ihrem theoretischen Gefährdungspotenzial eingestuft. Über das reale Risiko, das mit der Anwendung eines Stoffes verbunden ist, und ab welcher Intensität der Exposition eine gesundheitliche Gefährdung besteht, wird keine Aussage getroffen. Beispielsweise sind in der gleichen Kategorie wie Glyphosat auch die Arbeit als Friseur, Schichtarbeit und Mate-Tee eingestuft. Alkohol und Sonnenlicht finden sich sogar in der höchsten Risikokategorie krebserregend für den Menschen.

Für ein Verbot von Glyphosat gibt es auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse keinen sachlichen Grund. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) kommt bei der turnusmäßigen Neubewertung von Glyphosat zu dem Schluss, dass bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Dabei wurden neben der Einschätzung der IARC rund 1000 Studien und Veröffentlichungen in die Bewertung einbezogen.

Deshalb befürworte ich eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat im Rahmen der jetzt schon geltenden strengen Anwendungsbedingungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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