Frage an Günter Krings von Andrea Martina H. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Krings,
in der Anlage senden wir Ihnen einen Text Auszug zum Kindschaftsrecht:
Das Grund- und Menschenrecht der leiblichen Eltern und ihres leiblichen Kindes auf Familie ist somit fast zwei Jahrzehnte lang von einem deutschen Gericht rechtswidrig verletzt worden und hat zur PAS-Behinderung des Kindes geführt, die natürlich trotz Alterung lebenslang andauern wird, so daß der Eltern-Kind-Entfremdete wenigstens jetzt einem Behinderten gleichzubehandeln ist, dem zu seinem, seinen leiblichen Eltern und der Gemeinschaft Recht und Wohl Heilmaßnahmen aufzuerlegen sind.
Es ist ein Leitfaden für Ärzte vom Bayerischen Staats-Ministerium herausgegeben worden indem PAS(Sonderform seelischen Mißbrauchs) gleichsetzt wird mit dem Satz:
Bei Hinweisen auf seelische Misshandlung muss daher immer auch an die Möglichkeit einer körperlichen und sexuellen Gewalt und ggf. Vernachlässigung gedacht werden (Seite 110).
Wird der Leitfaden auch in Nordrhein-Westfalen verbindlich?
Mit freundlichen Grüßen
Familie Simon und Andrea Huber
Sehr geehrte Familie Simon,
sehr geehrte Frau Huber,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Juni 2014 in der Sie auf einen Auszug zum Kindschaftsrecht und einem jüngst veröffentlichten Leitfaden für Ärzte vom Bayerischen Staatsministerium verweisen.
Die vorliegende Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums gibt einen guten Einblick darüber, inwieweit bei Gewalt und Vernachlässigung in der Familie zu handeln ist. Dabei ist unter einem Leitfaden eine Handlungsanleitung zu verstehen der, auch für jedes andere Bundesland, unverbindlich ist. Dennoch spricht nichts dagegen, dass man in seiner Arbeit als Arzt sich an solchen Ausarbeitungen aus eigener Entscheidung und Verantwortung heraus orientieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings