Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Max L. •

Frage an Günter Krings von Max L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Krings,

in der Presse ist zu lesen, dass Sie über Frau Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagen, sie sei "in mehreren wichtigen Fragen ein Bremsklotz für die Bundesregierung"

Dazu meine erste Frage:
Wie kommen Sie dazu, Frau L.-S. verhalten als "Bremsklotz" zu bezeichnen, Immerhin ist eine Mehrheit der Deutschen gegen eine anlasslose VDS, diese "Bremse" ist also von der Mehrheit der Deutschen gewünscht (bspw. hier angegeben: http://gruen-digital.de/2011/09/zwei-drittel-der-bevoelkerung-lehnt-anlasslose-vorratsdatenspeicherung-ab/ ).

Zudem ist der Nutzen der VDS sehr umstritten und innerhalb der EU wird meines Wissens nach die entsprechende Richtlinie zzt. überarbeitet. Daher meine zweite Frage: Wieso drängen Sie nach wie vor auf eine Umsetzung der VDS, wenn doch der Nutzen mindestens umstritten ist und die Eingriffe für die Bürger so gravierend?

MfG
M. Linke

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Linke,

mir geht es darum, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger als „Hüterin der Verfassung“ gegen geltendes deutsches und europäisches Recht verstößt. Die deutsche Bundesregierung ist verpflichtet, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen und es gibt keine Entschuldigung für ihren Rechtsbruch. Sie gefährdet damit den Rechtsstaat.

Auch wenn die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angepasst würde, entbindet das übrigens nicht von der Umsetzung. Sonst würde die EU-Kommission hier auch nicht mit Sanktionen drohen.

Im übrigen geht es bei der Überarbeitung lediglich um Anpassungen z.B. hinsichtlich der Länge der Speicherfrist - die grundsätzliche Notwendigkeit einer Mindestspeicherungsfrist zur Bekämpfung schwerer Kriminalität im Internet wird von keinem anderen EU-Mitgliedsland und auch nicht vom deutschen Bundesverfassungsgericht angezweifelt. Frau Leutheusser-Schnarrenberger steht hier allein auf weiter Flur.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Linke,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne beantworte ich Ihre Fragen. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde in einem ordnungsgemäßen europäischen Rechtsetzungsverfahren beschlossen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen. Die von der Justizministerin immer wieder angefügte Rechtfertigung für die Nichtumsetzung, dass die Richtlinie von der Kommission gerade überarbeitet werde, ändert an dieser Rechtspflicht der Mitgliedstaaten nichts. Vielmehr könnte Deutschland in Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie, gerade auch im Punkt Datenschutz und Schutz der Bürgerrechte, wesentlich überzeugender auftreten, wenn es die Richtlinie umgesetzt hätte. Es gibt durchaus Möglichkeiten der Umsetzung, die ein ausgewogenes Maß zwischen dem Schutz der Bürgerrechte und dem berechtigten Interesse des Staates an der Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten wahren. Maßgeblich dafür sind nicht zuletzt die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts.

Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland beruht auf offener und vorsätzlicher Untätigkeit der Justizministerin. Dies ist kein verantwortungsvoller Umgang mit dem Geld des deutschen Steuerzahlers. Im Fall der Verurteilung Deutschlands drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe. Von jedem Bürger in unserem Land erwarten wir rechtstreues Verhalten, dies muss aus meiner Sicht erst recht für unsere Minister gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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