Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Richard R. •

Frage an Günter Krings von Richard R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Krings.

zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen dafür bedanken, dass sie hier auf Abgeordnetenwatch Fragen entgegennehmen und sie öffentlich beantworten.

Mit Interesse habe ich ihren Artikel "Wie wir die freie Presse erhalten" zum Thema Leistungsschutzrecht in der FAZ gelesen und habe ein paar weitere Fragen bzw. Anmerkungen hierzu.

Sie sprechen von Marktversagen aufgrund von fehlenden Ausschließlichkeits- und Eigentumsrechten im Internet im Bezug auf Presseprodukte.

Wieso ist dies nicht bereits jetzt mit den bestehenden Gesetzen möglich?

Jeder Verleger hat bereits jetzt die Möglichkeit seine Produkte nur einer geschlossenen Nutzergruppe (gegen Entgelt) zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Leistung durch DRM Maßnahmen zu schützen.
Die Eigentumsrechte an Texten, Bildern, Videos sind definiert und durchsetzbar.

Auch nicht nachvollziehbar finde ich ihre Kritik an Google. Suchmaschinen machen Informationen erst auffindbar und leiten viele Besucher zu den Nachrichtenportalen. Suchmaschinen können unter anderem durch die "robots.txt" ausgeschlossen werden. Dass Presseportale dies nicht nutzen bedeutet doch, dass sie diesen Service schätzen, da er Besucher und somit auch Werbeeinnahmen bringt. Dass Suchmaschinen für diese Leistung, die sie erbringen, zahlen sollen ist genauso absurd als würde ein Taxiunternehmen an einen Konzertveranstalter Geld zahlen müssen, damit es Gäste zum Konzert bringt.

Mir wird nicht klar warum Sie ein Sonderrecht etablieren wollen, dass nebenbei Marktmacht schafft (ein Marktversagenstatbestand), obwohl es doch bereits genug marktwirtschaftliche Lösungen gäbe um das Problem zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Rawls

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rawls,

grundsätzlich sehe ich das „Geschäftsmodell“ von abgeordnetenwatch.de eher skeptisch, weil dadurch der Anschein erweckt wird, der Kontakt zwischen Wähler und Abgeordneten müsste vermittelt werden. Dabei können Sie mich selbstverständlich jederzeit auch unmittelbar ansprechen, anschreiben oder auch anrufen. Aber wenn abgeordnetenwatch.de für Sie eine gute Form der Kontaktaufnahme darstellt, dann gerne auch so.

Beim Leistungsschutzrecht kommt es gerade auf die Mittlerfunktion an. Auch Google und andere Suchmaschinen sind Mittler, die Informationen an die Leser vermitteln. Das ist gut so und das habe ich auch gar nicht kritisiert. Im Gegensatz zu Suchdiensten haben Presseverlage aber eine andere Aufgabe. Sie sollen eben nicht nur Informationen weiterleiten, sondern auf deren Qualität achten. Im meinem Artikel in der FAZ habe ich von einer „Filterfunktion“ gesprochen. Nicht jede Meldung im Internet ist eben ordentlich recherchiert, inhaltlich korrekt aufgearbeitet oder ansprechend geschrieben.

Diese Leistung, die Qualität der Informationen zu gewährleisten, ist kostspielig und muss geschützt werden. Und ich muss sie leider korrigieren: Der Verleger hat eben keine Möglichkeit, eigene Ansprüche gegenüber einer Nutzergruppe geltend zu machen. Einem Verleger fehlt, juristisch gesprochen, die so genannte „Aktivlegitimation“ - also die Voraussetzung, einen Anspruch vor Gericht geltend zu machen. Das ist das Hauptproblem, vor dem viele die Augen verschließen. Es geht hier in erster Linie nicht um die möglichen Geschäftsmodelle, sondern ganz einfach um die Voraussetzung, überhaupt neue Geschäftsmodelle wie z.B. paid content zu entwickeln.

Wie ich ja auch in meinem Beitrag geschrieben habe wird nun die digitale Revolution nur offensichtlich, was vorher durch eine Behelfskonstruktion - durch die Rechteabtretung der Urheber - kaschiert wurde. Die so genannte Neue Institutionenökonomik, eine Schule in den Wirtschaftswissenschaften der auch die von mir zitierte Nobelpreisträgerin Elinor Ostrom angehört, hat gezeigt, dass Investitionen geschützt werden müssen, um gewisse Qualitätsstandards und Nachhaltigkeit zu ermöglichen. Entsprechend finde ich es richtig, dass die Politik durch Ausschließlichkeitsrechte ordnend in den Markt eingreift - das ist das bewährte Prinzip der sozialen Marktwirtschaft.

Ich halte nichts von einem laissez-faire angelsächsischer Prägung, das den Markt sich selbst überlässt. Dies führt letztendlich zu einem „race to the bottom“: sinkende Einnahmen, sinkende Qualität, weniger Angebot und vor allem auch zu Missbrauch - dies wollte ich insbesondere durch mein Beispiel aus dem 19. Jahrhundert veranschaulichen.

Denn selbstverständlich finde ich es gut, wenn die Suchmaschinen möglichst viele Gäste zum Konzert bringen. Aber derzeit spielen die „Taxiunternehmen“ die eigenmächtige Aufnahme des Konzerts schon während der Fahrt ab und kassieren dafür ein ordentliches Trinkgeld.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Günter Krings

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