Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Gregor L. •

Frage an Günter Krings von Gregor L. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Krings,

ich wende mich an Sie, weil Sie Mitglied im Ausschuss Kultur und Medien sind.

Es geht um die geplante Zuteilung des bisherigen Funkfrequenzbandes für drahtlose Audioübertragung (790 bis 860 MHz) an Internetfirmen zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit DSL und hätte gerne Ihre Meinung zu den Argumenten.

Sollte es zur Neuvergabe des Funk-Frequenzbandes werden
1) zehntausende von vorhandenen Funkübertragungsanlagen unbrauchbar gemacht
2) deren Besitzer werden faktisch enteignet.
3) kulturelle Veranstaltungen aller Ebenen (vom professionellen Musical bis zur unkomplizierten Beteiligung des Publikum in einer Diskussion) in die Anfangszeit der Veranstaltungstechnik zurückgeworfen.

Außerdem wird der Bestandsschutz (eigentlich bis 2015, wenn ich richtig informiert bin) ausgehebelt.

Internet liegt im Interesse der Gesamtbevölkerung. Ok. Aber es gibt mit Sicherheit andere Lösungen zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung. Aber sie werden die Firmen mehr Geld kosten als die Funklösung. Oder sie haben noch nicht genug über eine Alternative zum "leichten" Weg nachgedacht.

Ist es aber nicht unrechtmäßig, durch Enteignung Werte zu vernichten, damit andere Geld sparen?

Ich hoffe Sie lesen diese Anfrage vor der Abstimmung am Freitag, den 15.5.09

Mit freundlichem Gruß
Gregor Linßen
dipl. Toning. im VDT
und christlicher Liedermacher

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Linßen,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die von Ihnen angesprochenen Veränderungen gehen zurück auf die Änderung der Verordnung zur Zuweisung von Frequenzen an Funkdienste (Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, die am 4. März 2009 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und ein wesentlicher Teil der Strategie zur Erschließung des gesamten Landes – also auch der berühmten „weißen Flecken“ – mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist.

Mit der Verordnung wird u.a. der bisher dem Rundfunkdienst zugewiesene Frequenzbereich 790 – 862 MHz dem Mobilfunkdienst zugewiesen, letztlich mit dem Ziel, die sog. „Weißen Flecken“ in der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten durch das Heben der „Digitalen Dividende“ zu schließen.

Es ist zutreffend, dass ein Teil des Frequenzspektrums, nämlich die Frequenzteilbereiche 790 - 814 MHz sowie 838 - 862 MHz, neben bevorrechtigten Nutzungen aktuell auch für Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik (Professional Wireless Microphone Systems (PWMS)) auf sekundärer Basis mit genutzt wird. Diese (nachrangige) Funkanwendung genießt aber leider keine Schutzansprüche auf störungsfreie Nutzung gegenüber den bevorrechtigten Nutzungen. Denn die Bundesnetzagentur hat diesen Frequenzteilbereich im Rahmen eines Verwaltungsakts zur Nutzung für die Allgemeinheit den Anwendungen des PWMS zugeteilt (Allgemeinzuteilung; Verfügung Nr. 91, Amtsblatt vom 21. Dezember 2005).

Im Hinblick auf die Frequenznutzungsbedingungen der drahtlosen Mikrophonanwendungen gelten die bisherigen Regelungen der Allgemeinzuteilung selbstverständlich auch bis zu deren Ablauf am 31.12.2015 weiter. Danach sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung an einem Ort gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen. Allerdings kann ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen nicht vollumfänglich gewährleistet werden.

Eine Verlängerung der Allgemeinzuteilung ist aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Funkverträglichkeit allerdings nicht möglich. Demzufolge wird eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich.

Die Frage der Umstellungskosten ist gegebenenfalls im Rahmen der Neuvergabe des Frequenzspektrums zu prüfen und zu entscheiden und kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden.

Der Beirat der Bundesnetzagentur wird sich in seiner kommenden Sitzung eingehend mit der gesamten Problematik befassen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur noch in diesem Sommer Anhörungen zu diesem Thema durchführt. Ich bin zuversichtlich, dass die für die Nutzung der Funkmikrofone nach dem 31.12.2015 geltenden Frequenzen am Ende des Jahres feststehen, so dass die Industrie Modelle für diese Frequenzen entwickeln kann. Die Nutzer der Technik können dann wieder zukunftssichere Mikrofone kaufen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort deutlich gemacht zu haben, dass Ihre Veranstaltungstechnik durch die Entscheidung der Bundesregierung zur Breitbandstrategie nicht ad hoc und vollumfänglich „unbrauchbar“ wird. Vielmehr wird es einige Zeit dauern, bis die Bundesnetzagentur die Frequenzen vergeben haben wird und es wird weitere Zeit vergehen, bis die Anbieter dieser neuen Funkanwendungen, ihr Netz soweit ausgebaut haben, bis es zu Störungen kommen kann. Darüber hinaus erwarte ich nicht, dass diese neuen Funkanwendungen auch in Ballungsräumen angeboten werden, da sich diese Technik nicht für Ballungsräume eignet und dort auch bereits eine Breitbandversorgung auf DSL- und – zumindest teilweise – VDSL-Basis existiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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