Frage an Günter Garbrecht von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Garbrecht,
in Kürze werden Sie über die Umwandlung der bisherigen Rundfunkgebühr pro Gerät in einen Beitrag pro Haushalt abstimmen.
Das immer wieder angeführte Gutachten von Prof. Dr. Kirchhof ist
im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio erstellt worden, um den e i g e n e n Erhalt halbwegs plausibel erscheinen zu lassen.
Wieso bevormundet man die eigenen Bürger und redet denen das angebliche Angewiesensein und die Begünstigung genau durch den ö.-r. Rundfunk, nicht aber durch die freie Presse und das Internet?
Diese verquaste Argumentation könnte ebenso für die Eintreibung von Zwangsgebühren zu Gunsten von Blogbetreibern und Erstellern von Internetseiten herhalten, deren Beiträge allen zugute kommen. Immerhin zeugen die vielfältigen Angebote der Blogs von direkter Demokratie, von einfachen Möglichkeiten der Meinungsäußerung und -verbreitung sowie von der Mitbeteiligung der Bürger in Diskussionsprozessen. Die riesigen Apparate der Rundfunkanstalten hingegen sind hierarchisch strukturiert, ihre Räte von Parteifunktionären besetzt.
Ist der ö.-r. Rundfunk ein Element für das Funktionieren unserer Demokratie und muss deshalb bezahlt werden durch eine Zwangsgebühr? Da stellt sich die Frage, wie Demokratie vor dem medialen Zeitalter überhaupt funktionieren konnte und ob die DDR angesichts zweier Fernsehkanäle doch - und nicht nur dem Namen nach - ein demokratisches Regime war.
Durch die Zwangsfinanzierung der ÖRR fehlen den Bürgern die Geldmittel für Bücher, Zeitungen, Internetanbindung, Theater, Bildung. Dadurch werden die Bürger in ihrem Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, behindert.
Verweigern Sie bitte den Bürgern nicht die Entscheidungsfreiheit. Schützen Sie die Demokratie!
Werden Sie als Vertreter der Rundfunkanstalten oder uns Bürger abstimmen?
Schöne Grüße
Viktor Grund
Sehr geehrter Herr Grund,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag votiert.
Zur Begründung verweise ich Sie freundlich auf die Antwort meiner Ausschusskollegin Carina Gödecke, der Sie die im Wortlaut gleiche Frage gestellt haben. Meine Antwort weicht davon nicht ab.
Mit freundlichen Grüßen,
Günter Garbrecht