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Günter Garbrecht
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Frage von rüdiger r. •

Frage an Günter Garbrecht von rüdiger r. bezüglich Gesundheit

sehr geehrter herr garbrecht

ich bin seit dem 5.11.2008 arbeitslos,ich interessiere mich für eine umschulung zum altenpleger.
diesen entschluss habe ich getroffen unabhängig der von herrn rösler zum fachkräftrmangel in den pflegeberufen.wo er sich äuserte das langzeitarbeitslose eine gute möglichkeit wäre das plegepersonal zuergänzen.
ich habe einen antrag bei der arge gestellt,dieser wurde abgelehnt mit der begründung ich hätte schon eine ausbildung und sei daher vermittelbar.
es würde mich freuen wenn sie mir weiter helfen könnten.

mit freundlichen grüssen

r. r.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ressel!

Schon im April d.J ist in NRW eine Aktionsprogramm Altenpflege aufgelegt worden. Ziel sollte es sein 850 bis 1000 zusätzliche Ausbildungen im Bereich Altenpflege zu schaffen.
Da heißt es:
1. Zur Deckung des steigenden Personalbedarfs in der Altenpflege werden bereits in 2010 zusätzliche Ausbildungsplätze in den Einrichtungen der Altenpflege benötigt.
2. Die Agenturen für Arbeit, ARGEn und zugelassenen kommunalen Träger haben dies im Jahr 2010 in ihrer Bildungszielplanung berücksichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist geplant, 850 bis 1.000 zusätzliche Bildungsgutscheine für die Umschulung zur Fachkraft in der Altenpflege auszugeben. Die Umschulungen werden im SGB III-Bereich aus der „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ des Bundes finanziert.
Mit den Bildungsgutscheinen werden die Kosten für die theoretische und praktische Ausbildung zur staatlich geprüften Altenpflegefachkraft übernommen. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II werden zur Sicherung des Lebensunterhaltes während der Ausbildung die Leistungen weitergezahlt.
Zudem gewährt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für bis zu 150 Menschen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben, einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.
Um eine Verdrängung der landesgeförderten Ausbildungsplätze zu verhindern und um die Integration der Umschülerinnen und Umschüler in bereits geplante Kurse sicher zu stellen, muss die Zusätzlichkeit der Ausbildungsplätze gemeinsam durch Fachseminare und Pflegeeinrichtungen gegenüber den Bezirksregierungen nachgewiesen werden.
3. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt den beteiligten Akteuren ein zusätzliches, bereits erprobtes Instrument zur Bewerberauswahl zur Verfügung. Mit Blick auf die besonderen beruflichen Anforderungen kann dieses zur Beurteilung der Eignung eines Arbeitslosen für die Aufnahme einer Ausbildung zur Altenpflegefachkraft genutzt werden."
Inwieweit dieses Programm in Paderborn ausgeschöpft worden ist kann ich zurzeit nicht beurteilen.
Fragen sie bei der ARGE zielgerichtet nach diesem Programm.
Da ich über keine weiteren Angaben ihres persönlichen Lebensweges verfüge, kann ich die Aussage der ARGE Paderborn nicht abschließend bewerten.
Sie ist zumindest wegen der Länge Ihrer Arbeitslosigkeit berechtigt in Frage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen, 
Günter Garbrecht MdL