Frage von Kristina B. • 03.04.2019
Antwort ausstehend von Günter Baaske SPD
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Anliegen spiegelt sich in der Familienpolitik ihrer Region wider. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, mit regionalen Politiker*innen Kontakt aufzunehmen. (...)
(...) Dezember eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Schulpflicht ebenfalls schon im Herbst des Jahres beginnen - jedoch nur auf Antrag der Eltern in begründeten Ausnahmefällen. Die Einschulung mit fünf Jahren im Sinne Ihrer Anfrage als Regelfall findet also nicht statt. (...)