![Gregor Gysi Portrait von Gregor Gysi](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/5000961.jpg?itok=ijbkiPX5)
(...) Hinsichtlich der Nebentätigkeit von Bundestagsabgeordneten hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sie zulässig ist, aber bestimmte Einnahmen zu veröffentlichen sind, auch woher sie kommen, damit man feststellen kann, welche Beziehungen es nach außen gibt. (...)