Finden Sie, es sollte eine Haftungspflicht für Politiker geben, damit diese bei großen Verfehlungen (Maut, Maskenskandal) persönlich zur Rechenschaft gezogen werden können?
Sehr geehrter Herr Gysi,
in letzter Zeit häufen sich politische Skandale.
In Maskenfällen haben Politiker immer wieder ihre Posten ausgenutzt, um sich selbst und "Freunde" massivst finanziell zu bereichern - zu Lasten der Steuerzahler. In anderen Fällen wie dem Mautdebakel oder aktuell dem Maskendebakel - bei dem das BMG in über 100 Prozessen vor Gericht steht wegen nicht bezahlter Masken - haben Politiker und ihre Ministerien durch eklatante Unfähigkeit enorme Kosten für die Steuerzahler verursacht. Immer wieder kommen die Politiker jedoch ungeschoren davon. Im schlimmsten Fall verlieren sie womöglich ihre politische Karriere, aber persönliche finanzielle oder strafrechtliche Konsequenzen folgen nie. Würden Sie sagen, dass man Politiker in solchen Fällen auch auf diese Art und Weise belangen können soll? Es wäre mMn dringend nötig um Skandale wie die zuvor genannten in Zukunft besser zu verhindern.
Sehr geehrter Herr S.,
Ihre Frage vom 7. Oktober hat mich erreicht.
Zunächst gibt es strafrechtliche Bestimmungen und Schadenersatzverpflichtungen, die selbstverständlich auch für Politikerinnen und Politiker gelten. Eine allgemeine Haftungspflicht für Politikerinnen und Politiker wird deshalb ausgeschlossen, weil sie dann so gut wie nichts mehr entschieden. Die permanente Angst, persönlich dafür haften zu müssen, führte zu einer gewaltigen Anstauung bei Entscheidungen.
Allerdings kann man zivilrechtlich durchaus prüfen, ob jemand haftet, der vor dem endgültigen Entscheid eines Gerichts meint, davon ausgehen zu dürfen, diese Entscheidung nicht abwarten zu müssen.
Bei der Maskenfrage gibt es gerade zahlreiche Zivilprozesse. Wir werden sehen, wie sie ausgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi