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Frage von Andreas V. •

Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom sozialen Leben durch 2G-Corona-Maßnahmen kann zu langfristigen Schäden führen. Hätten Sie das bei der Gesetzgebung nicht verhindern müssen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr V.,

Ihre Frage vom 26. Januar hat mich erreicht. In Berlin konnten Kinder mal mitgenommen werden. Für diese galt die Regel nicht. Im Übrigen gibt es dazu kein Gesetz, sondern Verordnungen der Bundesregierung, bzw. der Landesregierungen. Ich hoffe, dass Kinder nicht an Besuchen gehindert werden und deshalb auch hoffentlich keinen Schaden nehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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