Frage an Gregor Gysi von Bernd S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gysi,
zum 01.01.2009 wird nun endgültig der neue Rundfunkstaatsvertrag in Kraft treten. Ein Hauptstreitpunkt bei den Verhandlungen war das Internetangebot von ARD/ZDF, das nun, weil es gegen das europäisches Wettbewerbsrecht verstößt, bis maximal eine Woche nach Ausstrahlung abrufbar sein soll.
Aber die aktive Informationsfreiheit, also die Freiheit der Berichterstattung, die durch den Rundfunkstaatsvertrag beschränkt wird, und der freie Informationszugang (die sog. passive Informationsfreiheit) eines jeden Menschen ist doch die Grundlage für die Meinungsfreiheit und für die Meinungsbildungsfreiheit und deshalb nicht nur elementare Menschenrechte, sondern konstituierende Elemente einer und unserer Demokratie. Betrachtet man die von den Ministerpräsidenten vereinbarten Eckpunte also aus dem Blickwinkel der aktiven und passiven Informationsfreiheit, so stellen sie sich faktisch als eine staatliche Zensur dar.
Ist es deshalb nicht grundgesetzwiedrig, dass dieser Staatsvertrag nun in Kraft tritt? Wird dadurch nicht der "free flow of information", den schon Helmut Kohl propagierte, behindert? Wird die Informationsfreiheit in der EU und in Deutschland als nachgeordnet zur Wettbewerbsfreiheit behandelt?
Wie steht Ihre Partei zu diesem Rundfunkstaatsvertrag?
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. Dezember.
Ich habe unsere Abgeordnete Frau Lukrezia Jochimsen gebeten, Ihre Frage zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Sehr geehrter Herr Schneider,
Gregor Gysi hat Ihre Frage an uns mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Nach Rücksprache mit unseren Medienreferenten werden wir dieser Bitte selbstverständlich nachkommen. Bitte gedulden Sie sich daher noch ein wenig, da wir es hier tatsächlich mit einer komplizierten rechtlichen Situation zu tun haben. Sie erhalten von uns dann umgehend eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Detlef Kannapin, Büro Dr. Lukrezia Jochimsen, MdB