Frage an Gregor Gysi von Jan van E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was halten Sie von der Idee des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Grundrechtskontrollrat einzuführen um unser Grundgesetz vor verfassungswiedrigen Gesetzen zu schützen? Halten Sie solche Vorschläge für realistisch und umsetzbar? Ungefähre Pläne wie so ein Rat aussehen sollte können Sie sich unter folgendem Link anschauen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=282&Itemid=55
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr van Esdonk,
Ihr Schreiben vom 16. Dezember hat mich erreicht. Der Bundestag ist das höchste gewählte Organ der Bundesrepublik Deutschland. Es ist nicht möglich, irgendein Gremium höher zu setzen. Es gibt allerdings zwei gewichtige Ausnahmen. Der Bundespräsident darf ein Bundestagsgesetz dann nicht unterschreiben, wenn es offenkundig grundgesetzwidrig ist. Dreimal hat der gegenwärtige Bundespräsident danach entschieden, ein Gesetz nicht zu unterschreiben. In anderen Fällen kann der Weg bis zum Bundesverfassungsgericht beschritten werden. Das Bundesverfassungsgericht kann ebenfalls entscheiden, dass ein Gesetz als grundgesetzwidrig aufgehoben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi