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Frage von Peter E. •

Frage an Gregor Gysi von Peter E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Dr. Gysi,

wenn ich das richtig verstehe, werden bei der Erstattung von privaten Wegen zur Arbeit öffentliche Mittel, also Steuergelder aufgewandt. Nach meinem Verständnis sind Steuern diejenigen Mittel, die der Staat von seinen Bürgern eintreibt, die für das Zusammenleben von ALLEN Bürgern notwendig sind, z.B. für Gerichte, Polizei, Schulen, ja auch für Politiker.

Bei der Pendlerpauschale werden jedoch private Kosten erstattet, die nur Teilen der Bevölkerung (nämlich der arbeitenden und pendelnden) entstehen. Wäre es nicht gerechter, die Steuergelder für die Dinge zu verwenden, die alle Bürger benötigen?

Wenn ein privates Unternehmen will, dass ihm mündige Bürger ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, finde ich, sollte der Betrieb die dafür entstehenden Kosten für das tägliche Pendeln übernehmen, nicht aber die soziale Gemeinschaft.

Wie verträgt sich also ihr Abstimmungsverhalten mit dem Grundsatz, dass Sie gegen die "Privatisierung der Gewinne" und "Sozialisierung der Kosten" eintreten?

Mit freundlichen Grüßen
und einen schönen dritten Advent!

Peter England

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr England,

Ihre Nachricht vom 14. Dezember hat mich erreicht. Der Staat verweigert bestimmte soziale Leistungen, wenn Bürgerinnen und Bürger eine Arbeit nicht annehmen, die zumutbar und möglich wäre. Wenn aber die Bürgerinnen und Bürger dafür Anfahrtswege haben, so entstehen Kosten für die Wahrnahme einer staatlich geforderten Erwerbsarbeit. Deshalb ist die Pendlerpauschale sehr wohl gerecht.

Allerdings stimmen wir mit Ihnen dahingehend überein, dass die Pendlerpauschale geändert werden muss. Jede und Jeder, die bzw. der einen bestimmten Weg zur Erwerbsarbeit zurückzulegen hat, sollte die Entfernungspauschale gewährt bekommen, und zwar völlig unabhängig davon, wie sie oder er den Weg absolviert. Außerdem müssen auch jene berücksichtigt werden, die so wenig verdienen, dass sie keine Steuern zu bezahlen brauchen. In diesem Falle muss eine Auszahlung erfolgen. Die könnte auch generell geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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