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Gregor Gysi
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Frage von Reinhard B. •

Frage an Gregor Gysi von Reinhard B. bezüglich Verkehr

betr führerschein kl 4:
war früer ohne praktische prüfung! meine frage: warum werden alle autofahrer, über einen kamm geschoren die einen chopper mit der ccm kl125 fahren möchten ? ich fahre sei 1983 unfallfrei und musste sogar ewas neueres dabei lernen als diejenigen, die eine schwere maschiene fahren. das sind doch die unfallverursacher! bekäme ich eine sondergenemigung? oder ändern sie das gesetz?

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Sehr geehrter Herr Banceanu,

Ihre Nachricht vom 11. November hat mich erreicht. Ich habe zuständigkeitshalber die Abgeordnete Dorothee Menzner gebeten, Ihnen zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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Sehr geehrter Herr Banceanu,

Herr Gysi hatte mich gebeten Ihre Frage zu beantworten. Um diese genauer bewerten zu können, müssten Sie mir bitte mitteilen, wann sie Ihren Führerschein und in welcher Klasse sie ihn erworben haben. Bitte kontaktieren Sie dafür mein Büro unter dorothée.menzner.ma02@bundestag.de , das Sie auch unter der Rufnummer 030/227 77 31 67 erreichen können.

Vorab kann ich Ihnen nur folgendes mitteilen: Grundsätzlich gilt, dass ein Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1.April1980 erworben wurde, auch für Motorräder bis 125 ccm mit nicht mehr als 15 PS gilt und somit die Klasse 4 mit abdeckte. Das entspricht weitgehend der heutigen Klasse A 1. Darüber hinaus war ein Führerschein der Klasse 1 erforderlich. Seit 1980 sind nur noch Motorräder bzw. Kleinfahrzeuge bis 50 ccm und nicht schneller als 45 km/h bei einer Fahrerlaubnis der Klasse 4 bzw. PKW-Klasse 3 möglich.

Der Grund liegt darin, dass die neuen Führerschein-Regelungen auf EU-Gesetzgebung beruhen, um das Fahrerlaubniswesen in Europa auf einen einheitlichen Standard zu bringen. Diesen Regeln muss sich die bundesdeutsche Gesetzgebung bis 2013 auch anpassen. Eine eigene Gesetzesinitiative, PKW-Fahrerlaubnisinhabern das Fahren von schwereren Motorrädern mit als bis 125 ccm zu ermöglichen, scheidet daher aus. Soweit meine Einlassung dazu.

Als kleinen Hinweis möchte ich Ihnen für spezielle Fragen zum Führerscheinwesen das Führerschein- und Fahrschulreforum nahe liegen, das sie unter folgender Internetadresse nahe liegen, das sie wie folgt erreichen:

http://www.fahrschulforum.de/?reload=/fuehrerschein/179005_msg.html

In der Hoffnung, Ihrem Anliegen weiter geholfen zu haben,

verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Dorothée Menzner

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