Frage an Gregor Gysi von Renate H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
danke für Ihre Antwort zum BGE.
Aber da möchte ich doch noch einmal nachhaken:
Finden Sie, dass eine über 60jährige Person, früher alleinerziehende Mutter ohne jegliche Unterstützung oder Unterhalt für die Kinder, insgesamt ca. 35 Jahre Beitragzeiten, die trotz intensivster Bemühungen keine Chance mehr hat, den Lebensunterhalt selbst zu verdienen, eine solidarische Leistung verweigert? Wissen Sie, was es bedeutet, über Jahre hinweg einen Job zu suchen, obwohl man durchaus qualifiziert und auch lernfähig ist? Können Sie sich vorstellen, dass nach einem solchen jahrelangen Existenzkampf irgendwann die mentale, die physische und auch die psychische Power nachlässt, weil man gegen Windmühlen und gegen Diskriminierung anrennt?
Ich denke nicht, dass man bei einer solchen Person von Leistungsverweigerung sprechen kann. Es gibt aber viele solche Personen, die wie Sklaven oder Leibeigene quasi unter Arrest
und unter Generalverdacht stehen.
Ich bitte Sie, auf diese spezielle Fragestellung konkret einzugehen!
Danke.
Renate Heider
Sehr geehrte Frau Heider,
die Frau die Sie beschreiben, hat zu keinem Zeitpunkt ihres Lebens eine solidarische Leistung für andere in der Gesellschaft verweigert. Es geht mir doch nur um jüngere Leute, die reiche Eltern haben und meinen, keinerlei Leistung erbringen zu müssen. Bei solchen Leuten würde ich gern Abstriche machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi