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Gregor Gysi
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Frage von Daniel R. •

Frage an Gregor Gysi von Daniel R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

hier im Forum kommt immer häufiger die Frustration der Bürger über die ungerechten Abgabenbedingungen (besonders durch die SV-Beiträge) zum Ausdruck - und auch immer häufiger kommt die Aufforderung (an die Linke), auch juristische Wege der Politikgestaltung einzuschlagen.

Auf meine
Frage vom 19.07.08 schrieben Sie:
"Auch ich bin der Meinung, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit (Anm.: des Sozialversicherungssystems) zu prüfen wäre. Ich hoffe, dass eine Betroffene bzw. ein Betroffener den Weg bis zum Bundesverfassungsgericht geht. Unsere Bundestagsfraktion darf diesbezüglich leider nicht klagen."

Einem anderen Fragesteller mit ähnlicher Fragerichtung schrieben Sie, es müssten primär politische Lösungen gefunden werden.

Ich frage mich, ob man nicht beide Wege - politisch und juristisch - beschreiten muss, wenn man es ernst meint mit dem Thema Soziale Gerechtigkeit.

Es ist klar, dass die Bundestagsfraktion der Linken nicht klagen kann - sie zahlt ja keine SV-Beiträge und wird dadurch nicht in ihren Grundrechten verletzt.

Aber es wird ja vielleicht den einen oder anderen Mitarbeiter der Linken geben, der SV-Beiträge nach heutigem Unrechtsmuster bezahlt - und damit klageberechtigt ist, um seine Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigen.
Und einen klageberechtigten Mitarbeiter könnte die Fraktion ja vielleicht unterstützen, auf dem verfassungsjuristischen Terrain.

Mit den besten solidarischen Grüßen

Daniel Röttger
UWP

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Röttger,

vielen Dank für Ihre weitere Nachricht vom 27. Juli.
Die Unterstützung eines Mitarbeiters bei einem Klageverfahren durch die Fraktion wäre eine unzulässige Verwendung von Steuermitteln. Privat können die Abgeordneten ihn selbstverständlich unterstützen. So viel ich weiß, gibt es aber schon Bürgerinnen und Bürger, die den Weg beschritten haben. Entscheidend ist und bleibt aber, dass die politischen Kräfteverhältnisse sich so verändern, dass eine Änderung auch ohne das Bundesverfassungsgericht herbeigeführt werden kann. Falls eine solche Klage keinen Erfolg hat, bleibt ja die politische Notwendigkeit bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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