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Frage von Franz L. •

Frage an Gregor Gysi von Franz L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Gysi,

um eine Vollbeschäftigung zu erreichen benötigen wir etwa 12.000.000 Vollerwerbsarbeitsplätze. Wir brauchen einen Mindestlohn von 14,44 EUR / Stunde. Ein Rentenpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht ein Pflichtversicherte zur Zeit, wenn er 172 Stunden im Monat bei einen Stundenlohn von 14,44 EUR ein Jahr lang arbeitet. Nach 45 Versicherungsjahren sind das 45 Rentenpunkte mal 26,27 EUR gleich 1182,15 EUR Bruttorente. Das nenne ich Nachhaltigkeitsfaktor, so wie der Waldbauer für seine Enkelkinder aufgeforstet hat.

Nun meine Frage:
was halten Sie davon, dass wir im Steuerrecht eine Arbeitsplatzsteuer einführen um die Arbeitslosenkosten im Bundeshaushalt zu beseitigen und diese Steuer auf jeden EUR Umsatz für 12.000.000 Arbeitsplätze erheben? Nach Ablauf eines Jahres wird der Überschuß an eingenommenen Steuern auf die Steuerpflichtigen nach Anzahl ihrer vorgehaltenen Arbeitsplätze verteilt. Somit stellt der Steuerzahler fest, das er für ausreichende Arbeitsplätze zahlen muß und will deshalb auch die Arbeitskraft haben.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Lüer

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Sehr geehrter Herr Lüer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe mir erlaubt, Sie an Klaus Ernst mit der Bitte weiterzuleiten, Ihnen detailliert zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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Sehr geehrter Herr Lüer,

mir ist als zuständiger Referentin der Linksfraktion im Bundestag Ihr Mail an Herrn Dr. Gysi zur Beantwortung zugeleitet worden.
Auch die Linke tritt grundsätzlich für Vollbeschäftigung und die Einführung eines Mindestlohnes ein. Dieser muss nach unseren Berechnungen bei 8, 44 EUR/Stunde. Wir sind der Ansicht, dass es nötig ist, Beschäftigung auch öffentlich zu fördern.

Allerdings halten wir das von Ihnen vorgeschlagene Instrument einer Steuer für nicht tauglich.

Wir sehen die Lösung vielmehr in einem Zukunftsinvestitionsprogramm. Wir sehen - wie andere gesellschaftliche Kräft auch - die dringende Notwendigkeit, Schritte zu einer neuen Qualität öffentlich finanzierter Beschäftigung einzuleiten, um die bestehende Lücke zu schließen. Favorisiert wird dabei die Bündelung und Umwidmung von Mitteln der passiven Arbeitsmarktpolitik in Mittel für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen. Die bisher anfallenden Kosten für das Arbeitslosengeld II, für die Unterkunft (KdU), für die Sozialversicherungsbeiträge, für die Ein-Euro-Jobs einschließlich der Mehraufwandsentschädigungen und für die Trägereinrichtungen von Ein-Euro-Jobs sollen - aufgestockt durch Gelder aus Landeshaushalten und dem Europäischen Sozialfonds - für die Finanzierung dauerhafter, sozialversicherungspflichtiger und mit Mindestlöhnen bezahlter Beschäftigung verwendet werden.

In den ersten drei Jahren der Auflage des Programms sollen 500.000 öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Die notwendigen Beitrags- und Haushaltmittel sollen so verteilt werden, dass der Aufbau öffentlich geförderter Beschäftigung in Abhängigkeit von den Langzeitarbeitslosenquoten in den einzelnen Bundesländern erfolgen kann und gleichzeitig ein Aufholen der am stärksten durch Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Regionen, vor allem in Ostdeutschland, möglich wird.

Die zusätzliche, öffentlich geförderte Beschäftigung soll von 150.000 Menschen im ersten Jahr über 300.000 Menschen und auf 500.000 ab dem dritten Jahr ansteigen.

Unter Berücksichtigung des Mindestlohnvorschlags der Linkspartei ergibt sich für die Einrichtung von 500.000 öffentlich geförderten Arbeitsplätzen in den ersten drei Jahren des Programms ein Finanzbedarf von insgesamt rund 20 Milliarden Euro, der in den darauf folgenden Jahren mit 10 Milliarden jährlich stabilisiert werden muss. Der größte Teil dieser Mittel müsste laut SGB II ohnehin für das Arbeitslosengeld II, die KdU sowie die weiteren oben angeführten Ausgaben eingesetzt werden. Notwendig ist eine grundsätzliche gesetzliche Regelung, die im Bereich des SGB II den Einsatz passiver Mittel für Eingliederungsleistungen ermöglicht. Finanziert werden soll dies v. a. durch eine Wiedererhebung der Vermögensteuer sowie die Börsenumsatzsteuer.

Ich hoffe, Ihr Frage beantwortet zu haben. Für weitere Hinweise und Fragen können Sie sich gern direkt an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Trochowski
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Daniela Trochowski
Referentin für Finanzen und Steuern
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-53110
Telefax +4930/227-76261
daniela.trochowski@linksfraktion.de
http://www.linksfraktion.de

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