Frage an Gregor Gysi von Bettina F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
wie ist Ihre Meinung zu dem Thema, dass Tendenzbetriebe -konkret meine ich Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft-, die staatlich finanziert werden, das Teilen ihrer "christlichen" Ansichten, also eine Kirchenmitgliedschaft, bei der Einstellung von Mitarbeitern voraussetzen? Wenn man aus der Kirche ausgetreten ist, wird man nicht eingestellt.
Einerseits dürfen Tendenzbetriebe diese Diskriminierung vollziehen (Betriebsverfassungsgesetz); andererseits gilt nach Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen [.......] seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden".
Man sollte annehmen, dass das Grundgesetz höher bewertet wird, als das Betriebsverfassungsgesetz. Aber dem ist nicht so.